Posts by Jasper Prigge 🏳️🌈
Brisant: Sozialhilfebescheide und die Akte des Ausländeramtes wurden an Medien durchgestochen. Wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses ist bereits Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Köln erstattet worden. Das Verfahren ist nicht rechtskräftig.
Wer Sozialhilfe bezieht, wird sich schon aus Kostengründen in der Regel nicht gegen eine bundesweite Berichterstattung der BILD wehren. Dieses Verfahren zeigt: Medien dürfen nicht Einzelne an den Pranger stellen oder beschimpfen.
Die Kampagne der BILD ist in mehrfacher Hinsicht rechtswidrig. Sie verletzt Persönlichkeitsrechte in eklatanter Weise. Das Kalkül, dass der Betroffene sich schon nicht wehren würde, ist nicht aufgegangen. Mittlerweile hat das LG Köln seine einstweilige Verfügung ergänzt.
Ein Beitrag des Chefredakteurs richte sich nicht nur gegen staatliche Institutionen, sondern auch gegen den Antragsteller, „der schon in der fett gedruckten Überschrift als ‚Schmarotzer' beschimpft und zu dessen Abschiebung im Befehlston aufgefordert wird“.
Auch die Formulierung, er habe sich „auf satte 7.250,77 € Stütze hochgekindert“, sei ehrenrührig. BILD suggeriere damit, er habe „nur deswegen acht Kinder bekommen, um unverdiente Sozialleistungen in erheblicher Höhe in Anspruch zu nehmen“.
Das OLG: Die Begriffe „Stütze-Schmarotzer“ und „Stütze-Schnorrer“ stellen den „sozialen Geltungsanspruch einer Person grundlegend infrage“. Sie dienen dazu, den Betroffenen wegen seines vermeintlich unredlichen Sozialleistungsbezugs „erheblich herabzusetzen und anzuprangern“.
Zum Hintergrund: Anfang 2026 berichtete BILD in mehreren Artikeln identifizierend über einen achtfachen Familienvater mit Kettenduldung. Fotos des Betroffenen und sogar die Vornamen seiner Kinder auf einem Bescheid wurden unverpixelt veröffentlicht.
Die BILD bezeichnet einen Bezieher von Sozialleistungen als „Stütze-Schmarotzer“ und „Stütze-Schnorrer“. Laut OLG Köln verletzt das Persönlichkeitsrechte. Es hat Prozesskostenhilfe gewährt. Auch der Vorwurf, er habe sich „auf satte 7.250,77 € Stütze hochgekindert“, ist rechtswidrig. 👇
Das Urteil des Amtsgericht ist im Volltext hier veröffentlicht: www.prigge-recht.de/wp-content/u...
Es kann nicht sein, dass die Staatsantwaltschaft schematisch vorgeht. Wir haben wegen einer einzigen(!) Demo dutzende Verfahren. Alle enden mit Einstellung oder Freispruch. Nicht nur Verschwendung von Steuermitteln, sondern auch Einschüchterung von Menschen, die gegen die AfD auf die Straße gehen.
Das Recht, für die eigene Meinung einzustehen, beinhaltet nicht die Pflicht, sich zum Ziel machen zu lassen. Deshalb sind Entscheidungen wie die des Amtsgerichts so wichtig. Aber die StA hat noch nicht genug und ist in Berufung gegangen. Danke dafür! Dann sehen wir, was das Landgericht dazu sagt.
§ 17 VersG NRW greift nur, wenn die Verschleierung subjektiv darauf gerichtet ist, Identitätsfeststellung bei einer Straftat zu verhindern. Die Norm ist also enger, als die Staatsanwaltschaft glauben machen will. Sie investiert ihre Zeit lieber in Strafbefehle, als in die Lektüre des Gesetzes.
Frau: Warum vermummen die sich, haben die vor irgendwas Angst?
Streamer: Ja natürlich – die haben vor so Leuten wie uns Angst. Dass ihre Gesichter auf ganz Youtube zu sehen sind! Frau: Haha echt? Streamer: Vor allem der da – aber den kennt man trotzdem. Die hab ich auch schon alle ohne gefilmt.
Das Problem: Zunehmend versuchen rechte Streamer:innen, durch Aufnahmen einzuschüchtern. Das ist eine bewusste Strategie, wie ganz offen in YouTube-Videos zugegeben wird. Beispielsweise folgender Dialog, der bei der Demo stattgefunden hat, die Gegenstand des Urteil war:
In NRW werden Teilnehmende von Versammlugnen immer wieder verfolgt, weil sie sich mit Schal, Sonnenbrille oder Maske auf Demos schützen. Grundlage: das Vermummungsverbot nach § 17 VersG NRW. Die StA bringt jede Vermummung zur Anklage, auch wenn die Demo friedlich war.
Vermummung auf einer Demo? Nicht automatisch strafbar. Gute Nachrichten für alle, die sich vor rechten Streamer:innen und ungewollten Aufnahmen schützen wollen. Das Amtsgericht Düsseldorf hat einen Mandanten von uns freigesprochen. Aber die StA Düsseldorf macht weiter.
NRW-Justizminister Limbach will Debanking unterbinden. Das ist auch dringend nötig. Es darf nicht sein, dass Trumps Regierung faktisch Vereine in Deutschland verbietet, indem Banken aus Angst vor Sanktionen die Konten kündigen. Mehr dazu: www1.wdr.de/nachrichten/...
Das ist ein Super-Super-GAU. Man denkt: Ganz schön krass und einen Satz später wird es noch schlimmer. Das zeigt, wie wichtig White-Hat-Hacking ist und wir gesetzliche Grundlagen brauchen, um das Aufdecken von Schwachstellen für Hackende rechtssicher zu ermöglichen. www.ccc.de/en/updates/2...
Ist euch eigentlich schon aufgefallen, dass Reisende an Flughäfen kostenlose WCs vorfinden, während Reisende an Bahnhöfen zahlen müssen? Sagt auch was aus, oder?
Notwendig ist in jedem Fall: vollständige Verpixelung des Gesichts, Veränderung weiterer Erkennungsmerkmale und im Zweifel die Frage, ob das Bild überhaupt veröffentlicht werden muss.
Warum gibt es ihn also immer noch (wenn er nicht als Stilmittel eingesetzt wird)? Teilweise aus Unkenntnis, teilweise aber auch, weil man damit kalkuliert, dass sich die Betroffenen nicht wehren, u.a. weil sie wenig Geld haben.
Die Gerichte sehen das auch so, beispielsweise das OLG Frankfurt am Main in einer Entscheidung aus 2005 (Az. 11 U 13/03). Es handelt sich nicht um eine neue Erkenntnis, sondern ist seit mehr als 20 Jahren gerichtliche Praxis.
Noch absurder: Der Balken entwickelte sich früh zum Werbemittel. Er signalisierte „hier ist etwas, das ihr nicht sehen dürft" und weckte damit erst recht Aufmerksamkeit. Zum Schutz der abgebildeten Person hat das noch nie getaugt. Zur Auflagensteigerung schon.
In der Berichterstattung kommt weiterer Kontext dazu: Alter, Wohnort, Beruf oder familiäre Umstände stehen nicht losgelöst neben dem Foto. Ein schwarzer Balken über den Augen ist also zumeist nur Dekoration, mehr nicht.
Die Anonymisierungs-Funktion erfüllt der Balken über den Augen aber nicht. Freunde, Familie oder Kollegen können abgebildete Personen auch durch andere Merkmale identifizieren. Frisur, Kinn, Körper oder Kleidung genügen in der Regel.
Der Balken kommt nicht aus dem Datenschutz oder dem Presserecht. Er stammt von Kinoplakaten der Nachkriegszeit. Damals diente er als "Zensurbalken" dazu, Nacktheit abzudecken. Irgendwann wanderte er in die Redaktionen und ist bis heute geblieben, um Personen unkenntlich zu machen.
Der schwarze Balken vor den Augen genügt nicht zur Anonymisierung. Seine Verwendung ist in vielen Fällen vielmehr ein kalkulierter Rechtsbruch. Alleine diesen Monat mussten wir mehrere einstweilige Verfügungen gegen Medien erwirken. Zeit, mit ein paar Fehlvorstellungen aufzuräumen. 👇️
Deshalb klagt die Rote Hilfe nun mit Unterstützung von @freiheitsrechte.org auch in der Hauptsache. Mehr Infos: freiheitsrechte.org/themen/stark...
Was es jetzt braucht: Klare verfassungsrechtliche Standards für Kontokündigungen. Transparenzpflichten für Banken. Und die politische Ansage, dass ausländische Regierungen nicht über den vorauseilenden Gehorsam deutscher Institutionen in deutsche Grundrechte eingreifen dürfen.