Der Presserat lädt zu seiner Jahrespressekonferenz! Wir analysieren die wichtigsten medienethischen Entscheidungen aus dem Vorjahr und geben einen Ausblick auf 2026. So viel sei verraten: Es bleibt spannend!
Wann: Montag, 27. April, 10:00 Uhr, im Presseclub Concordia
www.ots.at/presseaussen...
Posts by Österreichischer Presserat
Der Senat erinnert in diesem Zusammenhang an Punkt 8.2 des Ehrenkodex, wonach emotionale Stresssituationen nicht brutal ausgenützt werden dürfen. 5/5
Das Argument, dass die Mutter vielleicht hätte Stellung nehmen wollen, teilt der Senat nicht. Hätte sie so unmittelbar nach dem Attentat tatsächlich Stellung beziehen wollen, wäre ihr das eigenständig oder über einen Anwalt jederzeit ohne Kontaktaufnahme durch die Medien möglich gewesen. 4/5
Nicht nur für die Familien der Opfer, sondern auch für die Familie des Täters ist nach dem Anschlag eine Welt zusammengebrochen. Dementsprechend ist auch den Familienmitgliedern des Täters gegenüber entsprechend Zurückhaltung erforderlich. 3/5
Der Senat erachtet es als unangebracht, dass VertreterInnen von Medien bei der Mutter des Täters geklingelt und versucht haben, mit ihr in Kontakt zu treten. 2/5
Schulattentat - Angehörige des Täters: Es wäre auch angebracht gewesen, nach einem derart schwerwiegenden Schicksalsschlag stärker auf die nahen Angehörigen des Täters Rücksicht zu nehmen. 1/5 www.ots.at/presseaussen...
Wer unsere Entscheidungen zum Schulattentat noch nicht gelesen hat, hier gibt es einen ausführlichen Bericht darüber: www.derstandard.at/story/300000...
versorgen...
Wir versoregn dich gerne vor der nächsten Senatssitzung!
Wie wäre es mit Dir?
Die Veröffentlichung von Gerüchten sollte gerade in einer solchen Ausnahmesituation vermieden werden. Medien sind gut beraten, sich auf Fakten, nicht auf Gerüchte zu stützen. 2/2
Gerade bei einer so schrecklichen Straftat, die für das ganze Land traumatisch war, ist Medienreflexion enorm wichtig! Gute Zusammenfassung auf www.meinbezirk.at/steiermark/c...
gerne.
Unser Senat 2 hat hier sehr differenziert abgewogen - beim Video spielte es v.a. auch eine Rolle, dass die betroffenen SchülerInnen bloß von hinten zu sehen waren.
Auch dass dem Täter Kapitalverbrechen zur Last gelegt werden, spielt eine Rolle. Aufgrund dessen hält es der Senat für medienethisch gerechtfertigt, Außenaufnahmen des Wohnhauses, insbesondere während des Polizeieinsatzes, zu veröffentlichen. 4/4
Der konkrete Wohnort betrifft den Bereich der Privatsphäre. Im vorliegenden Fall war der gemeinsame Wohnort des Täters und seiner beiden Angehörigen jedoch auch ein Tatort. Spezialeinsatzkräfte haben das Wohnhaus gestürmt und fanden darin u.a. eine (nicht funktionsfähige) Rohrbombe. 3/4
In Bezug auf diese Bilder hält der Senat fest, dass grundsätzlich auch auf den Persönlichkeitsschutz naher Angehöriger – in diesem Fall der Mutter und des Bruders des Attentäters – Rücksicht zu nehmen ist. 2/4
Zahlreiche Tageszeitungen haben Bilder des Wohnhauses des Schoolshooters von Graz veröffentlicht. In diesem Haus wohnten auch die Mutter und der ältere Bruder des mutmaßlichen Täters. In manchen Artikeln wird auch die Gemeinde angeführt, in der sich das Wohnhaus befindet. #graz #graz1006 1/4
Die Veröffentlichung von Gerüchten sollte gerade in einer solchen Ausnahmesituation vermieden werden. Medien sind gut beraten, sich auf Fakten, nicht auf Gerüchte zu stützen. 2/2
In einigen Medien wurde über ein verstorbenes Opfer des Schulattentats spekuliert, das in der Nähe des Attentäters gewohnt hat, obwohl kein Zusammenhang zwischen der Nähe der Wohnorte und der Tat belegt war. 1/2 www.ots.at/presseaussen...
Insgesamt betrachtet hält der Senat es wegen der Veröffentlichung dieses Videos für angebracht, ebenso einen geringfügigen Verstoß gegen die Pkte 5 und 6 des Ehrenkodex (Persönlichkeitsschutz, Intimsphäre) festzustellen und einen Hinweis auszusprechen. 8/8
Das Video könnte sich zu Lasten der Betroffenen auswirken und zu ihrer Retraumatisierung beitragen. Die Löschung bewertet der Senat daher als positiv. 7/8
Die Schüsse eines Attentäters in einem Video zu hören, ist für die UserInnen eindringlich, aber auch stark verstörend und emotionalisierend. Der Senat erkennt darin keinen ausgeprägten Mehrwert in Hinblick auf das Informationsinteresse der Allgemeinheit (siehe Punkt 10 des Ehrenkodex). 6/8
Der emotionale Stress, dem die SchülerInnen ausgesetzt waren, ist womöglich höher einzuschätzen als jener während der Evakuierung, zumal hier der Schulanschlag noch im Gange war. 5/8
Dem Chefredakteur von "oe24.at" ist zwar darin beizupflichten, dass die abgebildeten SchülerInnen nicht unmittelbare Opfer des Attentats sind. Dennoch haben auch sie sich in einem Schockzustand befunden und sind als nicht allgemein bekannte Personen schutzwürdig nach Pkt 5.4 des Ehrenkodex. 4/8
Der Senat weist auch hier auf die besondere Schutzwürdigkeit der SchülerInnen aufgrund Ihrer Minderjährigkeit hin. 3/8
Der Senat stellt fest, dass in dem Video einige SchülerInnen in einem Klassenraum gezeigt werden, den der Attentäter offenbar nicht aufgesucht hat. Einzelne Abgebildete sind zwar nicht sehr gut, aber dennoch zu erkennen. 2/8