PRESSEMITTEILUNG Nr. 50/26
Luxemburg, den 14. April 2026
Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C-590/23 | Pelham (Begriff „Pastiche“)
Der Gerichtshof äußert sich zur Tragweite der Ausnahme für „Pastiches“ im
Zusammenhang mit Sampling
Mit dieser Ausnahme soll ein angemessener Ausgleich zwischen dem Schutz des Urheberrechts und dem Schutz
der Kunstfreiheit sichergestellt werden
Im Rahmen des langen Rechtsstreits über das Sampling eines Musikstücks der deutschen Band Kraftwerk äußert sich der
Gerichtshof zur Tragweite der Ausnahme für „Pastiches“, die es ermöglicht, durch das Urheberrecht geschützte Elemente
eines Werks ohne vorherige Zustimmung des Rechtsinhabers zu nutzen.
Der Gerichtshof stellt u. a. fest, dass diese Ausnahme Schöpfungen erfasst, die an ein oder mehrere bestehende Werke
erinnern, gleichzeitig aber wahrnehmbare Unterschiede diesen gegenüber aufweisen, und die, einschließlich im Wege des
„Sampling“, einige ihrer urheberrechtlich geschützten Elemente nutzen, um mit diesen Werken einen als solchen
erkennbaren künstlerischen oder kreativen Dialog zu führen. Dieser kann verschiedene Formen annehmen, u. a. die einer
offenen Nachahmung des Stils dieser Werke, einer Hommage an diese Werke oder einer humoristischen oder kritischen
Auseinandersetzung mit diesen Werken
tuuuut tuuuut - der Instanzenzug fährt ein!
🚂
LG Hamburg
HansOLG
BGH
HansOLG
BGH
BVerfG
BGH
-->EuGH
BGH
HansOLG
BGH
-->EuGH
come on, BGH - this time you can do it!
#MetallAufMetall
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