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Posts by Andrea Kießling

18 Uhr

18 Uhr

Migrationsmanagement und Rechtsstaatlichkeit

Migrationsmanagement und Rechtsstaatlichkeit

Am 21.4 freue ich mich um 18 Uhr einen Vortrag über "Migrationsmanagement und Rechtsstaatlichkeit" an der Goethe Uni zu halten. Danke für die Einladung an @andkiessling.bsky.social. Die Veranstaltung findet im RuW 1.101 statt (Gebäude Recht und Wirtschaft).

1 week ago 15 5 1 1
Bild von dem Programm der Tagung. Der Link im Post führt direkt zum Tagungsprogramm mit allen Informationen.

Bild von dem Programm der Tagung. Der Link im Post führt direkt zum Tagungsprogramm mit allen Informationen.

Am 28. Mai veranstalte ich zusammen mit Prof. Dr. Sina Fontana von der Uni Augsburg eine Tagung zum Thema "Umwelt und Gesundheit - vom Gesundheitsschutz durch Umweltrecht zum Recht auf eine gesunde Umwelt".

Wir freuen uns auf zahlreiche Anmeldungen!
www.jura.uni-frankfurt.de/183608530.pdf

3 weeks ago 5 2 1 0

CfP: Tagung des Netzwerks Sicherheitsrecht (24. September 2026, Bochum), www.juwiss.de/wp-content/u...

1 month ago 0 1 0 0

Die Fraktionen dürfen Sachverständige benennen, dazu gehört auch die AfD…

1 month ago 12 0 0 0

Die Herren wurden auch (bis auf die letzte Fragerunde) von den Abgeordneten mit „Herr Professor“ angesprochen, während man mich die Hälfte der Zeit mit „Frau Doktor“ angesprochen hat.

1 month ago 64 7 5 0

Anderes Beispiel: Ich war heute zusammen mit einer weiteren Frau und zwei Männern als Sachverständige zu einer Anhörung zu Corona im hessischen Landtag eingeladen.
So berichtet der Landtag darüber:

1 month ago 413 145 13 2

Wie ernst meint es die CDU mit dem Schutz von Kindern, wenn ein Social-Media-Verbot mehrheitsfähig scheint, eine Zuckersteuer aber nicht?

2 months ago 1171 300 2 27
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Wer solche Vergleiche zieht, sollte es konsequent machen: Glücksspiel und Rauschmittel* sind für Erwachsene auf Anbieterseite stark reguliert und auch der Konsum wird Erwachsenen erschwert. Davon ist in dem Text aber keine Rede.

*Ausnahme in Deutschland: Alkohol

2 months ago 2 1 1 0

Dann muss ich da wohl noch mal ran...

2 months ago 12 3 1 0
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Ruf nach AfD-Verbot: Warum die Ungeduld in NRW immer größer wird Künstler wie Armin Rohde und Hape Kerkeling appellieren an die Landesregierung, sich für ein AfD-Verbot einzusetzen. Der Jurist Prof. Stefan Huster warnt, die Zeit laufe davon.

Kampagne läuft... www.waz.de/politik/arti...

2 months ago 22 2 1 0

bsky.app/profile/goer...

2 months ago 1 0 1 0

Wenn die BILD richtig zitiert, will die CDU auch Ausländern den deutschen Pass entziehen… Interessante Konstruktion.
(Ich gehe aber davon aus, dass die BILD falsch zitiert.)

2 months ago 4 1 1 0

Wenn die BILD richtig zitiert, will die CDU auch Ausländern den deutschen Pass entziehen… Interessante Konstruktion.
(Ich gehe aber davon aus, dass die BILD falsch zitiert.)

2 months ago 4 1 1 0

Ich trage auch eine juristische Kleinigkeit bei....

2 months ago 28 5 3 0

Die Zeitschrift ist dann nur im neuen Modul WinterPremium verfügbar.

2 months ago 4 0 0 0
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Schreiben Sie doch Mal was darüber. 🚩🚩🚩

2 months ago 3 1 2 0
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Faustschläge gegen den Kopf: Zugbegleiter nach Angriff durch Passagier gestorben – Dobrindt fordert höhere Strafen Weil er keinen Fahrschein hat, will ein Bahnmitarbeiter einen 26-Jährigen des Zuges verweisen. Der schlägt den Familienvater daraufhin ins Koma. Nun ist der Mann gestorben. Das Entsetzen ist groß.

Selbst in solch einem Extremfall fällt der Politik nichts besseres ein als „härtere Strafen“ – wider allen wissenschaftlichen Befunden und als wären Tötungsdelikte nicht schon mit höchsten Strafen belegt. Hilflosigkeit oder punitiver Diskurs als Strategie? www.tagesspiegel.de/gesellschaft...

2 months ago 31 5 1 0

Und hier durfte ich meine Einschätzung in einem Interview abgeben:

6 months ago 29 6 0 1
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Totalverweigerung des Existenzminimums?

Zur aktuellen Diskussion um Sanktionen beim Bürgergeld bis hin zur sogenannten Totalsanktion und ihrer verfassungsrechtlichen Zulässigkeit bereits 2024 differenziert und weiterführend Andrea Kießling @verfassungsblog.de:
verfassungsblog.de/totalverweig...

6 months ago 35 15 0 0

Abgesehen davon müsste der Gesetzgeber nun Studien anführen, die die Eignung und Erforderlichkeit der jeweiligen Sanktionen belegen.

28/

6 months ago 83 1 6 0

...was man meiner Meinung nach bei der Prüfung der Verhältnismäßigkeit berücksichtigen muss.

27/

6 months ago 76 0 1 0

Für bloße Meldeversäumnisse kann man meiner Meinung nach nicht die Leistungen für die Unterkunft streichen und auch mit der Streichung des vollen Regelsatzes habe ich meine Probleme, weil der Bezug zur Überwindung der Bedürftigkeit mittelbarer ist als bei den anderen Pflichtverletzungen, ...

26/

6 months ago 92 7 1 0

Nun zu den Plänen der aktuellen Regierung:
Wichtig ist, dass sich diese Passage in Rn. 209 NUR auf den Fall bezieht, dass jemand eine zumutbare Arbeit, die in vollem Umfang seinen Lebensunterhalt sichern würde, ablehnt. Für alle anderen Konstellationen kann man sie nicht heranziehen.

25/

6 months ago 82 0 1 0

In Kauf genommen würden damit aber Obdachlosigkeit und Verelendung sowie soziale Exklusion – was eigentlich gerade den sozialstaatlichen Auftrag auf den Plan rufen müsste. Auch aus Sicht der Gesellschaft übrigens, die kein Interesse an diesen Folgen haben kann.

24/

6 months ago 81 4 1 0
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Aber was bedeutet die Passage für die Dauer und den Umfang von „Sanktionen“? Man könnte sie so verstehen, dass der völlige Wegfall auch der Leistungen für Unterkunft und Heizung zulässig ist und dies sogar unbefristet.

23/

6 months ago 71 1 1 0
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Totalverweigerung des Existenzminimums?

Zu der neuen Totalsanktion der Ampel hatte ich hier letztes Jahr etwas geschrieben: verfassungsblog.de/totalverweig...

22/

6 months ago 67 4 1 0

... sondern führt eine „Fiktion der Nichtbedürftigkeit“ ein – dass tatsächlich Bedürftigkeit vorliegt, ist unerheblich. In diesen Fällen besteht also eigentlich verfassungsrechtlich schon kein Anspruch auf existenzsichernde Leistungen.

21/

6 months ago 84 3 3 0

Was genau diese Passage bedeutet, ist unklar. Das Gericht prüft hier meiner Meinung nach nicht mehr die Verhältnismäßigkeit von Sanktionen (dies zeigt sich sprachlich auch an der Einleitung dieser Passage mit der Formulierung „anders liegt dies folglich“), ...

20/

6 months ago 75 0 1 0
Anders liegt dies folglich, wenn und solange Leistungsberechtigte es selbst in der Hand haben, durch Aufnahme einer ihnen angebotenen zumutbaren Arbeit (§ 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II) ihre menschenwürdige Existenz tatsächlich und unmittelbar durch die Erzielung von Einkommen selbst zu sichern. Ihre Situation ist dann im Ausgangspunkt derjenigen vergleichbar, in der keine Bedürftigkeit vorliegt, weil Einkommen oder Vermögen aktuell verfügbar und zumutbar einsetzbar sind. Wird eine solche tatsächlich existenzsichernde und im Sinne des § 10 SGB II zumutbare Erwerbstätigkeit ohne wichtigen Grund im Sinne des § 31 Abs. 1 Satz 2 SGB II willentlich verweigert, obwohl im Verfahren die Möglichkeit bestand, dazu auch etwaige Besonderheiten der persönlichen Situation vorzubringen, die einer Arbeitsaufnahme bei objektiver Betrachtung entgegenstehen könnten, ist daher ein vollständiger Leistungsentzug zu rechtfertigen.

Anders liegt dies folglich, wenn und solange Leistungsberechtigte es selbst in der Hand haben, durch Aufnahme einer ihnen angebotenen zumutbaren Arbeit (§ 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB II) ihre menschenwürdige Existenz tatsächlich und unmittelbar durch die Erzielung von Einkommen selbst zu sichern. Ihre Situation ist dann im Ausgangspunkt derjenigen vergleichbar, in der keine Bedürftigkeit vorliegt, weil Einkommen oder Vermögen aktuell verfügbar und zumutbar einsetzbar sind. Wird eine solche tatsächlich existenzsichernde und im Sinne des § 10 SGB II zumutbare Erwerbstätigkeit ohne wichtigen Grund im Sinne des § 31 Abs. 1 Satz 2 SGB II willentlich verweigert, obwohl im Verfahren die Möglichkeit bestand, dazu auch etwaige Besonderheiten der persönlichen Situation vorzubringen, die einer Arbeitsaufnahme bei objektiver Betrachtung entgegenstehen könnten, ist daher ein vollständiger Leistungsentzug zu rechtfertigen.

Wichtig ist nun noch eine Passage am Ende des Urteils (Rn. 209). Hierauf hat schon die Ampel letztes Jahr verwiesen, als sie Sanktionen in Höhe von 100 % des Regelsatzes für maximal zwei Monate eingeführt hat, wenn jemand eine zumutbare Arbeit nicht aufnimmt (§ 31a Abs. 7 SGB II).

19/

6 months ago 79 1 1 0