Was soll gemeldet werden? • jede unerwünschte Reaktion nach Anwendung eines Tierarzneimittels • mangelnde Wirksamkeit • Ereignisse, die nach der beabsichtigten oder unbeabsichtigten Anwendung eines Tierarzneimittels beim Menschen oder eines Humanarzneimittels beim Tier auftreten • negative Auswirkungen auf die Umwelt
Wie können unerwünschte Ereignisse gemeldet werden? Online-Meldeportal: www.vet-uaw.de
Was passiert mit den Meldungen unerwünschter Ereignisse? Das Paul-Ehrlich-Institut und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) bewerten die eingegangenen Verdachtsfallmeldungen zu unerwünschten Ereignissen dahingehend, ob ein kausaler Zusammenhang zwischen der Anwendung des Tierarzneimittels und den gemeldeten Ereignissen möglich oder wahrscheinlich ist. Zeigt sich aufgrund gehäufter Meldungen ein Muster, gehen die Tierarzneimittelexpertinnen und -experten dem nach und leiten ggf. Maßnahmen zur Minimierung des Risikos ein.
Was soll gemeldet werden? Wie können unerwünschte Ereignisse gemeldet werden? Und was passiert nach der Meldung? Antworten auf diese Fragen 👇️