Advertisement · 728 × 90

Posts by Vereinigung Berliner Strafverteidiger*innen

Post image

Berlin hat mit der AG 6 - Datensammlungen und Vorträgen zu digitaler Forensik, Vorratsdatenspeicherung und Auswertung Bonn IT-Systemen am Strafverteidigertag mitgewirkt. Schön, sogar einige von hier bekannte Gesichter zu treffen!

1 month ago 7 1 0 0
Post image

Los geht’s in Köln, beim 47. Strafverteidiger:innentag - Eröffnungsvortrag gleich mit Dr. Jenny Lederer und spannenden Arbeitsgruppen.

#StVtag26

1 month ago 8 2 0 0

Mit Bestürzung haben wir erfahren, dass der geschätzte bayerische Kollege, Andreas Lickleder verstorben ist. Andreas, jahrelang Delegierter der bayerischen Vereinigung und großartiger Kollege wird sehr fehlen.

1 month ago 15 3 1 1
Überblick Fortbildungen 1. Halbjahr 2026 – Vereinigung Berliner Strafverteidiger*innen e.V.

Hi, na?

Unsere nächsten Fortbildungen sind raus. Für Anfänger, Fortgeschrittene und Profis, für Strafverteidiger:innen und solche die es werden wollen…

strafverteidiger-berlin.de/ueberblick-f...

1 month ago 2 1 0 0
Preview
Fall Rebecca Reusch aus Berlin: Strafverteidiger kritisieren Medien scharf Berichterstattung im Liveticker und Vorverurteilung: Im Fall Rebecca Reusch erheben Berliner Strafverteidiger schwere Vorwürfe gegen Medien und Polizei.

Anlässlich einer Presseanfrage haben wir Stellung bezogen und uns für eine differenzierte Berichterstattung zu strafrechtlichen Ermittlungs- und Gerichtsverfahren ausgesprochen: berlin.t-online.de/region/berli...

1 month ago 9 3 0 1

Und Du wirst uns im Vorstand mit Deiner ruhigen und gelassenen Art sehr fehlen! Alles Gute bei Deinen kommenden Aufgaben und Projekten!

2 months ago 7 1 1 0

Habe mich heute nach rund 4 Jahren aus dem Vorstand der @berlstrafvv.bsky.social verabschiedet und nun doch noch ein kleines Tränchen verdrückt. Tolle Menschen!

2 months ago 15 1 2 0
Projekt Schnellgericht

Das Berliner Projekt #Schnellgericht sucht Verteidiger*innen für beschleunigte Verfahren, die im Viertelstundentakt durchgezogen werden. Auch prekarisierten Angeklagten steht rechtlicher Schutz zu. Die Maschinerie des Aburteilens muss gestoppt werden!
www.rav.de/publikatione...

#RAV-InfoBrief

2 months ago 90 51 3 1
Advertisement
2 figures behind bars and the letters "day of the endangered lawyer"

2 figures behind bars and the letters "day of the endangered lawyer"

Liebe Journalist*innen, wir laden herzlich ein zur morgigen Pressekonferenz anlässlich des Tags des bedrohten Anwalts und der bedrohten Anwältin. Infos & Anmeldung: www.rav.de/publikatione... #dayoftheendangeredlawyer @anwaltverein.bsky.social @orkanrechtspflege.bsky.social @berlstrafvv.bsky.social

3 months ago 24 9 0 2
Preview
Das Justiz-Projekt: Verwundbarkeit und Resilienz der dritten Gewalt - Verfassungsblog

Hier geht’s zu den Ergebnissen des Justiz-Projekts (Open Access): verfassungsblog.de/book/das-jus.... 🔗

4 months ago 20 10 0 1
Post image Post image Post image

Gemeinsam mit 4 weiteren Organisationen fordern wir in einem offenen Brief die Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhaus auf, die Novellie des Gesetzes zur Reform des Berliner Polizei- und Ordnungsrechts zu stoppen. #ASOG.

Hier mit Bild als Link via @rav-ev.bsky.social

www.rav.de/publikatione...

5 months ago 7 2 0 0
Post image

Es geht los!

7 months ago 5 1 0 0
Post image

Gleich geht’s los! Die diesjährige Herbsttagung beschäftigt sich mit der Internationalisierung des Strafrechts!

7 months ago 3 1 0 0
Das Präsidium des Amtsgerichts Tiergarten hat am 16.12.2019 beschlossen, ab dem 01.01.2020 von einem nächtlichen richterlichen Bereitschaftsdienst in Strafsachen zwischen 21.00 und 6.00
U h r a b z u s e h e n .
Aus Sicht der Vereinigung besteht der zwingende Bedarf, auch zur Nachtzeit strafprozessuale
Ermittlungsmaßnahmen wieder einer richterlichen Kontrolle zu unterziehen. „Gefahr im Verzug" darf nicht die Regel werden. Anderenfalls besteht die Sorge, dass fehlender, aber notwendiger
Grundrechtsschutz - insbesondere im Rahmen d e s Richtervorbehalts bei b e s o n d e r s
grundrechtsintensiven Maßnahmen - substantiell ausgehöhlt wird und sich dies dann auf das
gesamte Strafverfahren durchschlägt.
Das Bundesverfassungsgericht fordert die Einrichtung eines nächtlichen ermittlungsrichterlichen
Bereitschaftsdienstes, wenn ein Bedarf besteht, der über den Ausnahmefall hinausgeht. Ob und
inwieweit ein solcher, über den Ausnahmefall hinausgehender Bedarf besteht, hat das Präsidium
des AG Tiergarten nach pflichtgemäßem Ermessen in eigener Verantwortung zu
entscheiden, wobei ihm für die Art und Weise der Bedarfsermittlung ein Beurteilungs- und
Prognosespielraum zusteht.
Die Antworten aus mehreren parlamentarischen Anfragen an den Senat von Berlin (DS 18/22 902; 19/16 626 und zuletzt 19/22 748 vom 17.06.2025 [mit inhaltlich falschen Angaben des Senats an das Abgeordnetenhaus zu nächtlichen richterlichen Entscheidungen]) und die Entscheidung des Landgerichts Berlin (StV-S 2025, 50 ff.) machen mehreres deutlich:
valide Zahlen zur tatsächlichen Anzahl nächtlicher Durchsuchungen liegen seit mehreren Jahren nicht vor; der richterliche Bereitschaftsdienst wurde in der Vergangenheit nicht in jedem Fall, in dem
der Richtervorbehalt besteht, kontaktiert / versucht zu kontaktieren, um eine
Entscheidung herbeizuführen und nach durchgeführten strafprozessualen Maßnahmen fanden Unterlagen nicht den Weg in die Akten der Staatsanwaltschaft, sondern wurden bei der Polizei Berlin vernichtet.

Das Präsidium des Amtsgerichts Tiergarten hat am 16.12.2019 beschlossen, ab dem 01.01.2020 von einem nächtlichen richterlichen Bereitschaftsdienst in Strafsachen zwischen 21.00 und 6.00 U h r a b z u s e h e n . Aus Sicht der Vereinigung besteht der zwingende Bedarf, auch zur Nachtzeit strafprozessuale Ermittlungsmaßnahmen wieder einer richterlichen Kontrolle zu unterziehen. „Gefahr im Verzug" darf nicht die Regel werden. Anderenfalls besteht die Sorge, dass fehlender, aber notwendiger Grundrechtsschutz - insbesondere im Rahmen d e s Richtervorbehalts bei b e s o n d e r s grundrechtsintensiven Maßnahmen - substantiell ausgehöhlt wird und sich dies dann auf das gesamte Strafverfahren durchschlägt. Das Bundesverfassungsgericht fordert die Einrichtung eines nächtlichen ermittlungsrichterlichen Bereitschaftsdienstes, wenn ein Bedarf besteht, der über den Ausnahmefall hinausgeht. Ob und inwieweit ein solcher, über den Ausnahmefall hinausgehender Bedarf besteht, hat das Präsidium des AG Tiergarten nach pflichtgemäßem Ermessen in eigener Verantwortung zu entscheiden, wobei ihm für die Art und Weise der Bedarfsermittlung ein Beurteilungs- und Prognosespielraum zusteht. Die Antworten aus mehreren parlamentarischen Anfragen an den Senat von Berlin (DS 18/22 902; 19/16 626 und zuletzt 19/22 748 vom 17.06.2025 [mit inhaltlich falschen Angaben des Senats an das Abgeordnetenhaus zu nächtlichen richterlichen Entscheidungen]) und die Entscheidung des Landgerichts Berlin (StV-S 2025, 50 ff.) machen mehreres deutlich: valide Zahlen zur tatsächlichen Anzahl nächtlicher Durchsuchungen liegen seit mehreren Jahren nicht vor; der richterliche Bereitschaftsdienst wurde in der Vergangenheit nicht in jedem Fall, in dem der Richtervorbehalt besteht, kontaktiert / versucht zu kontaktieren, um eine Entscheidung herbeizuführen und nach durchgeführten strafprozessualen Maßnahmen fanden Unterlagen nicht den Weg in die Akten der Staatsanwaltschaft, sondern wurden bei der Polizei Berlin vernichtet.

Wir halten eine solche Entwicklung für äußerst bedenklich. Der Richtervorbehalt schützt im
einzelnen Fall die Grundrechte des Betroffenen und ist im Allgemeinen fundamentaler Garant für
den Rechtsstaat. Um in Berlin die aufgekommenen Bedenken zu zerstreuen und effektiven
Grundrechtsschutz zu gewährleisten, ist die Wiedereinführung des ermittlungsrichterlichen
Bereitschaftsdienstes alternativlos. „Die Sicherung der richterlichen Kontrollkompetenz ist für die Praxis der Grundrechtswahrung unerlässlich. Fehlende Erreichbarkeit eines richterlichen Bereitschaftsdienstes kann diesen Schutz substantiell gefährden." (BVerfG, 2 BvR 2718/10 vom
16.06.2015).

Wir halten eine solche Entwicklung für äußerst bedenklich. Der Richtervorbehalt schützt im einzelnen Fall die Grundrechte des Betroffenen und ist im Allgemeinen fundamentaler Garant für den Rechtsstaat. Um in Berlin die aufgekommenen Bedenken zu zerstreuen und effektiven Grundrechtsschutz zu gewährleisten, ist die Wiedereinführung des ermittlungsrichterlichen Bereitschaftsdienstes alternativlos. „Die Sicherung der richterlichen Kontrollkompetenz ist für die Praxis der Grundrechtswahrung unerlässlich. Fehlende Erreichbarkeit eines richterlichen Bereitschaftsdienstes kann diesen Schutz substantiell gefährden." (BVerfG, 2 BvR 2718/10 vom 16.06.2015).

Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger*innen fordert Wiedereinführung des nächtlichen
ermittlungsrichterlichen Bereitschaftsdienstes - anbei unsere Erklärung (mit Alt-Text im Bild - daher doppelt)

9 months ago 40 12 0 0

Vielen Dank fürs Teilen. Nur kurz zur Klarstellung: Wir sind Strafverteidiger*innen - aber das macht das Ganze nicht falsch: Die Neue Richter*innenvereinigung sieht das ganz genauso!

10 months ago 1 0 1 0
Advertisement
Post image Post image

Stellungnahme der Vereinigung Berliner Strafverteidiger*innen
zur Missachtung von Gerichtsentscheidungen durch die Bundesregierung (Verlinkung folgt)

10 months ago 109 57 4 4

"Die SA ist im Haus. Die jüdischen Herren tun besser, für heute das Haus zu verlassen." (Sebastian Haffner)

Referendar*innen des KG lesen aus "Geschichte eines Deutschen". Aktueller denn je.

Eine Veranstaltung des KG und uns. Interessierte melden sich sich gerne über das KG an - Spread the word!

1 year ago 6 1 0 0

Can't wait to see you there!

1 year ago 3 0 0 0

By the way: Hallo, @rav-ev.bsky.social :)

1 year ago 11 0 1 0

Wir sind jetzt auch hier im Blauen Himmel angekommen. Neuigkeiten aus der Berliner Strafverteidiger*innenvereinigung, unsere Haltung zu Justiz und gesellschaftlichem Diskurs also ab jetzt auch hier (in unregelmäßigen Abständen)...

1 year ago 34 5 7 3