Nach WELT-Informationen wurden die Ermittlungsbehörden erst durch die mediale Berichterstattung über die angeblichen Drohungen aktiv. Wie die Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart auf Anfrage dieser Redaktion mitteilt, wurde beim dortigen Staatsschutzzentrum „von Amts wegen ein Prüfvorgang" angelegt. Ein solcher Vorgang dient zunächst dazu, einen Sachverhalt aufzuklären und zu prüfen, ob überhaupt ein strafrechtlicher Anfangsverdacht besteht".
Auf mehrere detaillierte Fragen zum mutmaßlichen Inhalt der Drohschreiben antwortete die Behörde zunächst nicht. Auch ob entsprechende Schreiben überhaupt vorliegen oder jemals vorgelegen haben, wollte die Generalstaatsanwaltschaft zunächst nicht mitteilen.
Man teilte lediglich mit, Auskünfte könnten verweigert werden, wenn dadurch die sachgemäße Durchführung eines schwebenden Verfahrens erschwert oder gefährdet würde. Nach Abwägung aller Gesichtspunkte komme man daher derzeit zu dem Ergebnis, die Frage nach möglichen Beweismitteln - „auch unter Berücksichtigung der Bedeutung der Pressefreiheit" - nicht beantworten zu können.
Erst nachdem diese Redaktion rechtliche Schritte angekündigt hatte, beantwortete ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart diesen Montag die Fragen, ob entsprechende Drohschreiben überhaupt vorliegen oder jemals vorgelegen haben knapp mit: „Nein".
Was die Ermittler nun also genau prüfen, ist offen. Auch ob ein Anfangsverdacht für eine strafbare Bedrohung besteht, ist bislang unklar. Das Verfahren dauere an, teilten die Ermittlungsbehörden lediglich mit; weitere Angaben könnten derzeit nicht gemacht werden. Nach Informationen aus Sicherheitskreisen fehlt es bislang an objektiven Beweismitteln, die die Aussagen untermauern könnten. Die Drohschreiben, heißt es aus Sicherheitskreisen, seien von Hagel nicht aufgehoben worden.
Der Fall Hagel wird immer lustiger:
Jetzt berichtet die "Welt", zu den vom famosen CDU-Kandidaten selbst behaupteten Fällen von Bedrohung seiner selbst und der Familie infolge seines Rehaugen-Videos lägen der Staatsanwaltschaft keinerlei Belege vor. Was diese aber nur unter Zwang zugab. 🤪