• 👉 Kurzfassung in der FAZ (Paywall):
www.faz.net/aktuell/wirt...
#Übergewinnsteuer #Steuerpolitik #TaxPolicy #Ökonomie #Wirtschaftspolitik #EmpirischeForschung #CorporateTax #Energiepolitik #Steuergerechtigkeit #PublicEconomics
Posts by Martin Ruf
• 👉 Ausführlicher im Forschungspapier (Der Betrieb, 2023):
martin-ruf.github.io/files/modera...
Das kann dazu führen, dass auch weniger wohlhabende Akteure mit temporären Gewinnsteigerungen belastet werden, während dauerhaft sehr profitable Unternehmen nicht betroffen sind.
Nicht mehr das Niveau von Einkommen oder Vermögen ist für die Höhe der Besteuerung entscheidend, sondern die relative Veränderung.
• Die Steuer knüpft an relative statt absolute Leistungsfähigkeit an – ein neuer, noch zu rechtfertigender Besteuerungsgrund.
• Dies wirft grundlegende Rechtfertigungsfragen auf.
Wenn approximierte Übergewinne systematisch und branchenübergreifend auftreten, warum werden sie nur in einem sehr kleinen Teil der Wirtschaft besteuert?
Von über 100.000 Unternehmen mit verfügbaren Handelsbilanzen waren lediglich 80 betroffen. Ein erheblicher Anteil des Steueraufkommens entfiel dabei auf ESSO Deutschland.
• Gleichzeitig erfolgt eine erhebliche Zusatzbelastung nur bei sehr wenigen Steuerpflichtigen.
Die konkrete Anwendung beschränkte sich auf Unternehmen im Erdöl-, Erdgas-, Kohle- und Raffineriesektor.
Dieses Ergebnis gilt branchenübergreifend – solche Gewinnsprünge treten zu allen Zeiten und in allen Sektoren auf.
• Approximierte Übergewinne sind kein Ausnahmephänomen.
Eine Auswertung von Orbis-Daten zeigt: Rund 41 % der Unternehmen erfüllen diese Definition eines „Übergewinns“.
Im Energiesektor wurden Gewinne 2022 und 2023 zusätzlich mit 33 % belastet, sofern sie mehr als 20 % über dem Durchschnitt der Jahre 2018–2021 lagen.
• Die Besteuerung greift daher auf eine Approximation zurück.
Die im Jahr 2022 eingeführte Regelung besteuert nicht Übergewinne im engeren Sinne, sondern Gewinnsteigerungen:
Erwartungen sind jedoch weder beobachtbar noch objektivierbar. Eine empirisch saubere Identifikation von Übergewinnen ist daher grundsätzlich nicht möglich.
Übergewinne sind ökonomisch nicht messbar.
In der Theorie bezeichnen Übergewinne den Teil des Gewinns, der die ursprünglichen Gewinnerwartungen übersteigt. Diese
Was genau besteuern wir eigentlich, wenn wir von „Übergewinnen“ sprechen?
Aus aktuellem Anlass ein kurzer Blick auf die Übergewinnbesteuerung (auf Basis meines Forschungspapiers von 2023, leicht verständliche Kurzfassung in der FAZ, zusammen mit Stefan Moderau):
Normalsterbliche, etwa bei Erbschaften von entfernten Verwandten oder Nicht-Verwandten, aber auch die „armen Reichen“ mit Vermögen zwischen zwei und zwanzig Millionen Euro, geraten dagegen leicht in die #Erbschaftsteuer.
www.netzwerk-steuergerechtigkeit.de/steuern-nur-...
Deswegen könnte eine engere Befristung als 5 Jahre sinnvoll sein. Umso enger die Befristung, umso stärker die Effekte. Auch eine einjährige Investitionsprämie könnte das Stimmungsbild aufhellen - wäre aber billiger als eine 5 jährige.
Ein erheblicher Anteil der empirischen Effekte der Sonderabschreibungen in den USA wird auf Vorzieheffekte zurückzuführen sein. Unternehmen ziehen schon geplante Investitionen vor, um von der Sonderabschreibung zu profitieren. Das wird auch bei der Investitionsprämie passieren.
Weil die Investitionsprämie auf 5 Jahre befristet werden soll, wird sie die wirtschaftliche Dynamik in Deutschland nicht nachhaltig verbessern können. Sie wird ein Strohfeuer erzeugen. Das könnte aber das Stimmungsbild (#VW) insgesamt aufhellen und so indirekt langfristig wirken.
Österreich hatte während der Corona-Krise eine Investitionsprämie a la Habeck. Es gibt keine wissenschaftlichen Papiere, die deren Effekt evaluieren.
Die oben erwähnten empirischen Papiere taugen insofern nur eingeschränkt für die Abschätzung der Effekte.
Andererseits dreht sich der Effekt von Sonderabschreibungen in der Zukunft um - weil schon abgeschrieben wurde, müssen zukünftig mehr Steuern gezahlt werden. Insofern war die Regelung weniger großzügig als die geplante Investitionsprämie.
Das bedeutet sogar eine Steuererstattung in Höhe von 20 % der Anschaffungskosten (50 % * 40 % (der damalige Unternehmenssteuersatz der USA)) - insofern war die Sonderabschreibung in den USA großzügiger als die geplante Investitionsprämie.
Sonderabschreibungen sind nicht gleich Investitionsprämien. Sonderabschreibungen erlauben 50 % der Anschaffungskosten sofort steuermindernd abzuschreiben.
Es würden sich dann auch keinerlei positiven konjunkturellen Auswirkungen ergeben - der Staat zahlt eine Investitionsprämie aus, die in Form von höheren Preisen ins Ausland weitergereicht wird. Eine Extremszenario als Gedankenexperiment.
Ist die resultierende Preiserhöhung sogar exakt gleich der Investitionsprämie und werden die Investitionsgüter weiter nur im Ausland eingekauft, dann ergeben sich null zusätzliche Steuereinnahmen.
Der Selbstfinanzierungseffekt der #Reform ist überschätzt, falls die Investitionsprämie die Nachfrage nach Investitionsgütern in die Höhe treibt.
Der Selbstfinanzierungseffekt der Reform ist überschätzt, falls Investitionen nur zeitlich vorgezogen werden - also ohne die Investitionsprämie nur später stattgefunden hätten.
Dazu könnten noch Steuermehreinnahmen durch Zweitrundeneffekte (wie reagieren Unternehmen, bei denen zusätzliche Investitionsgüter eingekauft werden?) kommen. Auch diese sind schwierig abzuschätzen.
Setzt man sie doppelt so hoch an wie bei den Mitnahmeeffekten errechnen sich 35%*20%*25 = 1,75 Milliarden Euro. Im Kapitalwert könnte man dann mit 10,5 Milliarden Euro zusätzlichen #Steuereinnahmen rechnen.