Das Verhältnis zum MedienG finde ich auch leicht missverständlich. ME müsste es heißen, (nur) die Verantwortung des Medieninhabers richtet sich nach MedienG. Etwaige andere Ansprüche gegen Dritte müssten nach wie vor möglich sein.
Posts by Julian Pehm
Spannend danke. Die Haftungsregel überzeugt mich nicht wirklich. Ersatz ideeller Schäden kann man argumentieren, aber warum nur online und nicht gleich in § 1330 ABGB? Ob online disinhibition das rechtfertigen kann, hm ... Immerhin die Sonderverjährung wird auch allg gestrichen.
... es fehlt an Investitionskapital, so der Herausgeber. Auch der wirtschaftliche Druck ist natürlich (wie überall) gestiegen. Klassische Presseförderung gab es für den Biber übrigens nie. Das #biber-Aus wäre bitter. Was zurückbleibt, ist ein blind spot in der österr Medienlandschaft und -Ausbildung
Das #biber setzt sich seit über 15 Jahren dafür ein, Junge und Migrant:innen für Journalismus zu begeistern – eine Zielgruppe, die sich von anderen Medien kaum mehr angesprochen fühlt. Und es ist dabei erfolgreich: als Medium und als Ausbildungsstätte. Oder war?! Dem Biber droht nun das Aus ...