Ein gefährlicher Tabubruch des Falter und ein Missbrauch der Pressefreiheit. Private Telekommunikation ist grundrechtlich geschützt. Ein Eingriff steht nur Gerichten zu und Akteneinsicht haben nur die Parteien. Alle diese Errungenschaften gelten nicht mehr. Das ist nicht im Sinn der EMRK.
Posts by Hannes Lepschi
Für die Debatte im öffentlichen Interesse ist die wörtliche Wiedergabe von privaten Nachrichten mittels Telekommunikation, die grundrechtlich geschützt ist, dennoch nicht erforderlich. Das geht auch mittels beschreibender redaktioneller Berichterstattung, die natürlich mühsamer ist als copy-paste.
ändert nichts an diesem Tabubruch
Warten wir auf en Medienprozess - so einfach kann man es sich nicht machen. Das ist persönliche Korrespondenz, die sogar grundrechtlich geschützt ist. Kein Genierer mehr, wenns um Quote und reißerische Berichte geht, die "allen" natürlich gefallen.
Als nächstes veröffentlicht die Gegenseite vielleicht das Bild und den Lebenslauf sowie spezielle Eigenheiten der Betroffenen - unter dem Deckmantel der "Pressefreiheit". Quote kennt keinen Genierer.
Presefreiheit hat auch ihre Grenzen. Der Inhalt privater Kommunikation darf auch von Medien nicht so einfach wörtlich veröffentlicht werden - in Wahrheit um Quote zu machen und das Aufdeckerimage zu pflegen. Die Auswertung ist Sache der Gerichte. Wenn wir englische Verhältnisse haben wollen ...bitte
Ihr hättet die Chats der Kommission schicken sollen, nicht jetzt hinterher Quote machen.
Warum habt ihr die Chats nicht der ORF Compliance Stelle übergeben, dann wäre der Bericht vielleicht anders ausgefallen? So sieht es nun nach reißerischer Exklusivberichterstattung aus, um Quote zu machen.
Gute und sachliche Analyse von Pink. Allerdings sind wir nun so schlau wie zuvor. Sexuelles Interesse allein ist wohl nicht verboten. Auf die Intensität und Angemessenheit der Bemühungen kommt es an. Und das bleibt nach wie vor offen.
Nach dieser Überlegung sollte oder dürfte eine Frau im Arbeits- oder Untergebenenverhältnis niemals "ja" sagen, auch wenn sie möchte, sonst heißt es, sie hatte keine andere Wahl. Und beim Mann heißt es, er hat sie quasi mir seiner Machtposition "überzeugt" oder manipuliert.
Schade, dass Sie so unfair sind und einen Bericht, der nicht so lautet, wie Sie sich das gewünscht haben, und die Kommission einfach mit eigenen Mutmaßungen in Zweifel ziehen. Aber es wird ohnehin noch bei Gerichten thematisiert werden. Zu berücksichtigen ist auch der Zeitpunkt der Veröffentlichung.
Egal was man von W. hält und wie man sein Verhalten beurteilt. Der Zeitpunkt der Veröffentl. genau vor der Neubestellung ist so offensichtl, dass man das Motiv ziemlich genau einordnen kann.Wie früher bei Dallas - J.R.: 'Finden Sie etwas!'. Solche Methoden sind in Wirtschaft und Politik abzulehnen.
Die wissen auch nicht mehr, welche Themen sie besetzen sollen.
"Nett" war W. aus Sicht der Betroffenen wahrscheinlich nicht immer, aber rechtswidrig wirkt die Sache letztlich auch nicht. Also wegen jeder solcher Geschichte gleich eine Institution anrufen? Das menschliche Zusammenleben ist halt nicht immer harmonisch. Hier werden andere Ziele verfolgt.
Genau, inoffizielle Stellen, wie zB eine Kommission aus Journalisten, sollen über die Schuld abstimmen. Oder eine Abstimmung auf sozialen Medien.
Wer ist Elton?
Mir scheint, es passt einigen Beobachtern nicht, dass W. entlastet wurde bzw dass es so aussieht. Er muss schuldig sein.
Damit ist es wenigstens wieder eine "Wahl", keine bloße Abstimmung.
Aber vielleicht steht es eh in den Erläuterungen... muss mal wieder reinschauen, die sind so lang
Ich denke schon, dass das AVG, UIG usw Zugangsregeln sind, die für alle gelten. Und das steht jeweils drin, wer Zugang bekommt, zB entweder eine Partei oder eine NGO. Das IFG ist nicht überlagernd zusätzl anzuwenden, sonst würden diese Spezialregelungen obsolet. Also bitte endlich beim VwGH klären.
Aktenteile in Verfahren sind eben keine Informationen iSd IFG. Es gilt Parteiöffentlichkeit, wenn das AVG greift. IFG meint andere Infos, die der Staat hat.
So ist es auch.
Es gibt halt nicht nur das IFG - und den "zugehörigen" Art 22a - sondern andere Zugangsrechte - und auch das Datenschutzrecht nicht zu vergessen. Alles sehr schwierig in Einklang zu bringen, zeigt sich.
Ja, in diesem Sinn wären dann die Akten von vielen Verfahren interessant ... Bau- und Genehmigungsverfahren von umstrittenen Anlagen und Betrieben oder auch Strafverfahren von Umweltsündern .. medial interessant und evtl kontrollbedürftig. Oder Steuerakten gewisser Personen. Aber wo ist die Grenze?
Das Zeichen + ans Ende stellen
115 km/h sind verträglich und werden meist akzeptiert
Guter Gedanke. Allerdings hat halt das BildungsDokG genau die Infos im Sinn d IFG, aber keine 'Akteninhalte' eines Verfahrens, das nur parteiöff. ist. Die Frage ist, ob Journalisten eine Art 'besondere Akteneinsicht" zusteht und ich denke, gerade das wollte man nicht, auch nicht Art 22a, aber unklar
Plausibel. Denn das sind ja nicht irgendwelche Informationen, sondern ist ein Schriftsatz aus einem Verwaltungs- bzw Gerichtsverfahren. Und für solche Verfahren gibt's eigene Regelungen. Also keine Umgehung durchs IFG. So war es auch immer gedacht.