Anwaltsdasein ist manchmal strange. Da bin ich jetzt bestimmt 5 Jahre mit dem Thema FRAND in Ruhe gelassen worden, nur um es innerhalb von einem Tag dreimal auf dem Tisch zu bekommen...
Posts by RA Gerhard Deiters
Wenn man Rechtsausführungen wörtlich aus dem Schriftsatz einer Partei übernimmt, sollte man zumindest mal schauen, ob in der zitierten Norm überhaupt das drinsteht, was wörtlich (!) zitiert wird. Ansonsten ist das peinlich.
Es gibt Urteile, die sind ärgerlich. Und es gibt Urteile, die sind so skandalös, dass man sich schwer damit tut, dem Mandanten zu vermitteln, dass er Vertrauen in den Rechtsstaat hat. Manche Dinge sind einfach nicht zu erklären.
Erstmal wird man gar kein Kunde, weil dieser superdupertolle Dienst überhaupt nicht regulär buchbar ist, und das 4 Monate nach dem mit x Werbemails angekündigtem Start.
Beck Noxtua ist ein so durchschlagender Erfolg, dass man den Dienst nach vier Monaten immer noch nicht regulär buchen kann.
Sehe das Problem nicht. Ich vertraue Gerichten, dass sie letztendlich einer guten Argumentation folgen und eine schlechte erkennen. Habe gerade ein Verfahren geführt, in dem ich die herrschende (unbegründete) Meinung "ignoriert" habe und das LG der Argumentation gefolgt ist. Warte auf Verkündung.
Ohne Mut zum Danebenliegen geht es halt nicht.
3/ Ein Knackpunkt scheint auch immer zu sein, dass die US-dominierte KI-Industrie meint, ihre (sehr volatile) "Fair Use-Doctrine" auf das "europäische" Recht überstülpen zu können, was dewegen schwierig ist, weil die sogenannte "TDM-Schranke" anderen Regeln folgt.
2/ Wie schon in dem spektakulären Urteil vom 11.11.2025 (Az. 42 O 14139/24, www.gesetze-bayern.de/Content/Docu...) wird es auf den Sachverhalt ankommen und es bleibt abzuwarten, ob die GEMA wie gegen OpenAI wieder besser vorbereitet und vertreten ist als die Beklagte. /3
Diese Woche schaut das IT-Recht wieder nach München, wo vor dem LG München I erneut über eine Klage der GEMA gegen die KI-Industrie, diesmal Suno AI, wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen verhandelt wird. Faktisch geht es darum, die Industrie zum Abschluss einer KI-Lizenz zu zwingen. /2
Finde das halbwegs unseriös. Kommentare sollen kommentieren und Mehrwert bieten. Wenn es keine Rechtsprechung gibt, sollte man entweder argumentieren oder es sein lassen. Die Begründung als Kommentar zu verkaufen, ist nur für den Verkäufer sinnvoll, der Kunde hat nichts davon.
Gibt es in Randbereichen leider häufig. Da zahlt man 150 EUR für einen Kommentar und stellt fest, dass es eine Gesetzessammlung mit Begründungen ist. Ich zitiere dann auch nie den Kommentar, sondern die Begründung und weise dann auch mal darauf hin, dass die Begründung keinen Anhalt im Gesetz hat.
Ich habe nachgeschaut. Ich "mache" diese Woche seit genau 18 Jahren Datenschutzrecht. In der Zeit haben wir 15 Jahre über die dynamische IP-Adresse als pb Datum diskutiert, erlauben es aber, dass eine KI mit pb Daten Kinderporno-Pics erstellt und damit ein (a)soziales Netzwerk flutet. Absurd.
Ich glaube, nur in der veganen Variante.
Da ist das Ding! Das "Formularhandbuch Datenschutz" von Koreng/Lachenmann in der 4. Auflage 2025 frisch in der schönsten Stadt Deutschlands eingetroffen. Diesmal mit zwei "neuen" Beiträgen von mir, einer Muster-Datenlizenz und einem Formular zum Data Act.
Nächsten Dienstag, 18.2., findet bei der udis Ulmer Akademie für Datenschutz und IT-Sicherheit mein nächstes Seminar zu KI und der KI-Verordnung statt. Fokus: aktuelle rechtliche Entwicklungen und Umsetzung der KI-VO in Unternehmen.
Kurzentschlossene können sich noch anmelden (vor Ort oder online):