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#AfDEinstufung
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Verwaltungsgericht stärkt AfD zum denkbar ungünstigsten Moment Das Kölner Verwaltungsgericht hat der AfD recht gegeben. Die Partei darf bundesweit weiterhin nicht als rechtsextrem bezeichnet werden, weil die Grundlage dafür zu dünn ist. Ein Triumph zum schlimmste...

Schwennike hat vom Stricken keine Ahnung. Und von Politik noch weniger.

"Politik ist wie Stricken. Eine falsche Masche im Bund zieht sich durch bis zur Halskrause."

#AfDEinstufung

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Damit ist die Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) nun rechtskräftig. Die Partei hatte gegen die Nichtzulassung der Revision geklagt, ohne Erfolg. Das oberste Verwaltungsgericht sah keine Verfahrensfehler oder sonstigen tragfähigen Gründe, die eine Überprüfung gerechtfertigt hätten.

Das Verfahren bezog sich auf drei zentrale Fälle:

Die Bundespartei AfD darf seit Februar 2021 als rechtsextremistischer Verdachtsfall beobachtet werden.

Die Junge Alternative (JA), die mittlerweile aufgelöst wurde, wurde 2023 als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Diese Bewertung bleibt rückwirkend bestehen.

Die parteiinterne Strömung „Der Flügel“, bekannt für völkisch-nationalistische Positionen, wurde trotz ihrer formalen Auflösung zu Recht als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.

In allen Fällen sah das Gericht keinen Anlass zur Revision. Die Entscheidungen aus Münster sind nun endgültig.

Mit dem rechtskräftigen Urteil darf das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) weiterhin nachrichtendienstliche Mittel einsetzen, dazu zählen V-Leute, Observationen, das Sammeln personenbezogener Daten und weitere Maßnahmen zur Extremismusbekämpfung.

Parallel läuft ein Verfahren in Köln, in dem das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die AfD Anfang Mai 2025 sogar als gesichert rechtsextremistisch eingestuft hat. Diese noch schärfere Bewertung wird derzeit gerichtlich geprüft. Eine Entscheidung wird voraussichtlich noch in diesem Jahr fallen.

Die AfD hat angekündigt, eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einzulegen. Dafür hat sie noch rund einen Monat Zeit. Der Gang zum Bundesverfassungsgericht ist jedoch hochkomplex und setzt eine tiefgreifende verfassungsrechtliche Begründung voraus, bloße Behauptungen reichen nicht aus.

Juristisch jedoch ist die Linie nun klar: Die Beobachtung der AfD ist zulässig, fundiert und rechtsstaatlich überprüft.

Damit ist die Einstufung der AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) nun rechtskräftig. Die Partei hatte gegen die Nichtzulassung der Revision geklagt, ohne Erfolg. Das oberste Verwaltungsgericht sah keine Verfahrensfehler oder sonstigen tragfähigen Gründe, die eine Überprüfung gerechtfertigt hätten. Das Verfahren bezog sich auf drei zentrale Fälle: Die Bundespartei AfD darf seit Februar 2021 als rechtsextremistischer Verdachtsfall beobachtet werden. Die Junge Alternative (JA), die mittlerweile aufgelöst wurde, wurde 2023 als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. Diese Bewertung bleibt rückwirkend bestehen. Die parteiinterne Strömung „Der Flügel“, bekannt für völkisch-nationalistische Positionen, wurde trotz ihrer formalen Auflösung zu Recht als gesichert rechtsextremistisch eingestuft. In allen Fällen sah das Gericht keinen Anlass zur Revision. Die Entscheidungen aus Münster sind nun endgültig. Mit dem rechtskräftigen Urteil darf das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) weiterhin nachrichtendienstliche Mittel einsetzen, dazu zählen V-Leute, Observationen, das Sammeln personenbezogener Daten und weitere Maßnahmen zur Extremismusbekämpfung. Parallel läuft ein Verfahren in Köln, in dem das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die AfD Anfang Mai 2025 sogar als gesichert rechtsextremistisch eingestuft hat. Diese noch schärfere Bewertung wird derzeit gerichtlich geprüft. Eine Entscheidung wird voraussichtlich noch in diesem Jahr fallen. Die AfD hat angekündigt, eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einzulegen. Dafür hat sie noch rund einen Monat Zeit. Der Gang zum Bundesverfassungsgericht ist jedoch hochkomplex und setzt eine tiefgreifende verfassungsrechtliche Begründung voraus, bloße Behauptungen reichen nicht aus. Juristisch jedoch ist die Linie nun klar: Die Beobachtung der AfD ist zulässig, fundiert und rechtsstaatlich überprüft.

AfD-Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall rechtskräftig

Am 22. Juli 2025 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig die Beschwerden der Alternative für Deutschland (AfD) gegen drei Urteile des Oberverwaltungsgerichts Münster zurückgewiesen. #AfDEinstufung #Rechtsstaat

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Schatten ziehen klar
Gericht spricht, Land horcht auf nun
Wachend bleibt der Staat


🏷️ #AfDEinstufung #Verfassungsschutz #DemokratieSchutz
📰 22. Juli 2025

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"Insoweit haben sich die Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen das Demokratieprinzip in der Gesamtheit zu einem starken Verdacht verdichtet, ohne allerdings diesbezüglich in Bezug auf die AfD insgesamt den Grad der Gewissheit zu erreichen." (1036/37) #AfDEinstufung

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Beatrix von Storch nennt Vorgehen des Bundesamtes für Verfassungsschutz „rechtsstaatsunwürdig“
Beatrix von Storch nennt Vorgehen des Bundesamtes für Verfassungsschutz „rechtsstaatsunwürdig“ YouTube video by tagesschau

Beatrix von Storch, jarenlang het buitenbeentje van de AfD-top, maakt duidelijk: wij gaan naar de rechter, maar twijfelen aan de rechtelijke macht in Duitsland www.youtube.com/watch?v=My2x... #AfD #AfDEinstufung

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