Strafbefehl
Die Staatsanwaltschaft Osnabrück klagt Sie an, vom 31.12.2022 bis zum 01.01.2023 in Lingen (Ems) in das befriedete Besitztum eines anderen widerrechtlich eingedrungen zu sein.
Ihnen wird zur Last gelegt.
In den späten Abendstunden des Altjahresabends begaben Sie und weitere Personen sich durch ein zu diesem Zweck geschaffenes Loch in einem Sicherheitszaun in den Sicherheitsbereich des Unternehmens Advanced Nuclear Fuels GmbH auf dem Grundstück des Unternehmens an der Straße ,Am Seitenkanal 1. Dabei war Ihnen Klar, dass Sie auf dem Gelände des Unternehmens nichts zu suchen hatten und das Gelande durch Tore und Zäune gesichert war, um ein unbefugtes Betreten zu verhindern. Sie und weitere Personen begaben sich dann auf das Dach einer Halle des Unternehmens, von wo sich zwei Personen an der Fassade der Halle abseilten und ein Banner ausbreiteten. Vergehen des Hausfriedensbruchs, strafbar nach § 123 Strafgesetzbuch.
Aktivisti: Angesichts der Gefahren für den Weltfrieden durch die Handlungen von #framatome und rosatom erscheint es einigermaßen absurd, ein Transparent an der Außenfassade eines Gebäudes als Bruch des Friedens zu verfolgen
#Antiatom #Lingen #Repression #ANF #Atomfabrik #Brennelementefabrik