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#BeamtStG
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Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) 

1. Neutralitätsgebot
Ergibt sich aus der allgemeinen Pflicht, bei dienstlichen Handlungen neutral und unparteiisch zu agieren. Grundlage:
	•	§ 33 Abs. 1 BeamtStG – Pflicht, „die verfassungsmäßige Ordnung zu achten“ und dienstliche Aufgaben „uneigennützig und nach bestem Wissen und Können“ zu erfüllen.
	•	Daraus wird das Neutralitätsgebot abgeleitet.

2. Mäßigungs- und Zurückhaltungspflicht
	•	§ 33 Abs. 2 BeamtStG: Beamte müssen sich „innerhalb und außerhalb des Dienstes so verhalten, dass sie der ihnen obliegenden Verantwortung gerecht werden“.
	•	§ 34 Satz 3 BeamtStG: Für politische Betätigung gilt eine ausdrückliche Mäßigung und Zurückhaltung, um das Vertrauen in die Neutralität zu wahren.

3. Ausgewogenheit / Wohlverhaltenspflicht
	•	§ 34 BeamtStG („Wohlverhalten“): Beamte müssen sich so verhalten, dass das Vertrauen in eine sachliche, ausgewogene und rechtsstaatliche Amtsführung nicht beeinträchtigt wird.

Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) 1. Neutralitätsgebot Ergibt sich aus der allgemeinen Pflicht, bei dienstlichen Handlungen neutral und unparteiisch zu agieren. Grundlage: • § 33 Abs. 1 BeamtStG – Pflicht, „die verfassungsmäßige Ordnung zu achten“ und dienstliche Aufgaben „uneigennützig und nach bestem Wissen und Können“ zu erfüllen. • Daraus wird das Neutralitätsgebot abgeleitet. 2. Mäßigungs- und Zurückhaltungspflicht • § 33 Abs. 2 BeamtStG: Beamte müssen sich „innerhalb und außerhalb des Dienstes so verhalten, dass sie der ihnen obliegenden Verantwortung gerecht werden“. • § 34 Satz 3 BeamtStG: Für politische Betätigung gilt eine ausdrückliche Mäßigung und Zurückhaltung, um das Vertrauen in die Neutralität zu wahren. 3. Ausgewogenheit / Wohlverhaltenspflicht • § 34 BeamtStG („Wohlverhalten“): Beamte müssen sich so verhalten, dass das Vertrauen in eine sachliche, ausgewogene und rechtsstaatliche Amtsführung nicht beeinträchtigt wird.

Die Dienstvorgesetzten scheinen kein Problem damit zu haben, dass PHM Ostermann nicht als neutrale Stimme des Staates auftritt, sondern als politischer Akteur mit klar einseitiger Agenda agiert – der das Neutralitätsgebot sowie die Mäßigungs- und Zurückhaltungspflicht chronisch ignoriert. #BeamtStG

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#adhominem

- Im #Verein Engagierte (Mitglieder?)

Die harmlose Variante: d altbekannte "Idiot".

D unangenehmere Variante ist das Folgende von einem Polizisten aus d Nachbarschaft*:
- "Geh mal arbeiten wie ein normaler Mensch"
- "Nimm mal Deine Medikamente"
- "Geh mal zum Arzt"

* #BeamtStG §34, 1

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Screenshot X Post Manuel Ostermann 

„Ich will und brauche keine billige Entschuldigung von Jette Nietzard.
Ich möchte einfach, dass solche Menschen keine politische Verantwortung übernehmen.
Leider waren in Deutschland schon viel zu häufig radikale „Dilettant*innen“ in Verantwortung. 
Ergebnis - kennen wir alle. 

(Ja, der „Gender*“ ist Absicht und adressiert die Verantwortlichen)“

Screenshot X Post Manuel Ostermann „Ich will und brauche keine billige Entschuldigung von Jette Nietzard. Ich möchte einfach, dass solche Menschen keine politische Verantwortung übernehmen. Leider waren in Deutschland schon viel zu häufig radikale „Dilettant*innen“ in Verantwortung. Ergebnis - kennen wir alle. (Ja, der „Gender*“ ist Absicht und adressiert die Verantwortlichen)“

👮🏼‍♂️ #Ostermann ist keine neutrale Stimme des Staates, sondern ein politischer Akteur, Influencer und Autor mit einseitig-ideologischer Agenda. Als Polizeibeamter verstößt er fortlaufend gegen Neutralitätsgebot, Mäßigungs-, Zurückhaltungs- und Ausgewogenheitspflicht. #BeamtStG
@polizeigruen.bsky.social

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