Bestellerprinzip bleibt: VfGH bestätigt Regelung
Die Maklerprovisionsregelung ist verfassungskonform: Wer den Makler beauftragt, zahlt. Meist der Vermieter. Legitimes Ziel ist die Entlastung der Mieter. Kein Verstoß gegen Gleichheit oder Eigentum.
#Mietrecht #Bestellerprinzip #VfGH #Maklerprovision
Hashtag
#Bestellerprinzip
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Kind sucht Wohnung, findet Inserat.
Makler vor Ort bei der Besichtigung mit 30 anderen: „Wenn Sie uns jetzt einen Suchauftrag geben, haben sie bessere Chancen. Auch schon bei dieser Wohnung.“ (Kostet 2 Monatsmieten)
Wie war das nochmals mit dem #Bestellerprinzip?
@arbeiterkammer.bsky.social
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Mieter profitieren vom #Bestellerprinzip - #Verhaltensökonomen der #UniMainz weisen nach, dass Reform des Wohnungsvermittlungsgesetzes #Mieten nicht steigen lässt www.uni-mainz.de/presse/aktuell/6335_DEU_...
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