5/ Da keine zweite Überschreitung des #Emissionsbudgets festgestellt wurde, ist kein Sofortprogramm nach §8 KSG notwendig. Allerdings muss unabhängig von unserer Prüfung ein #Klimaschutzprogramm nach §9 KSG innerhalb der ersten 12 Monate der Legislatur beschlossen werden, also bis Ende März 2026.
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