Radfahrer müssen absteigen oder auf die S177 ausweichen Zum Hintergrund: Die Beschwerde ging an die sächsische Staatsregierung. Im Anschluss trafen sich die Untere Verkehrsbehörde sowie das Landesamt für Straße und Verkehr (Lasuv) zu einem Vor-Ort-Termin in Feldschlößchen. Am 8. Mai 2025 erging die Anordnung, den Radweg in Richtung Radeberg zu sperren. Unter dem Schild, das den Weg nun als Gehweg ausweist, ist „Radfahrer absteigen" angebracht. Damit ergeben sich für den Radverkehr zwei Möglichkeiten: schieben oder auf die S177 ausweichen. Für Kinder bis zehn Jahre gilt das im Übrigen nicht. Sie müssen beziehungsweise dürfen den Gehweg benutzen.
Gemeinde schreibt keine ablehnende Stellungnahme Die Gemeinde Wachau erhielt im Anschluss die Möglichkeit zur Stellungnahme. Ein Sachbearbeiter antwortete am 8. April 2025, er halte es für fraglich, ob tatsächlich Schrittgeschwindigkeit eingehalten würde - diese Regelung sei vielen Laien nicht bekannt. Er empfehle, auch aus Richtung Radeberg das Zeichen „Radfahrer absteigen" anzubringen.
Die Gemeinde wies auch darauf hin, dass zu klären sei, ob die geänderte Regelung kontrolliert werden könne, „um einen erzieherischen Effekt zu erwirken oder dies perspektivisch nur eine Verschiebung der Schuldfrage bei Unfällen darstellt"
Im LaSuV arbeiten nur inkompetente und menschenfeindliche #carbrain s.Das war nie ein Radweg. Gehweg Fahrrad frei ist kein Radweg.Vielleicht kann man die #kriminellerPanzerfahrer dort auch mal aufklären. Da gibt es viel Selbstjustiz nach der #fantasieStVO.
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