Ein SharePic von Amnesty International, in dem auf das gerade ergangene Urteil des Landgerichts Hamburg zum sogenannten Rondenbarg-Verfahren hingewiesen wird. Nach Auffassung des Gerichts hätten die beiden angeklagten Personen sich bereits durch das Mitlaufen bei der Demonstration strafbar gemacht, in dem sie psychische Beihilfe leisteten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Hätte es bestand, würde dies zu erheblichen Risiken für alle Menschen führen, die sich an einer Demonstration beteiligen, da sie für Straftaten anderer in Haftung genommen werden könnten.
#Versammlungsfreiheit bedroht! #Rondenbarg #G20HH17