abends, auch im Winter, auch für die Schwächsten.
Wenn wir Feinstaub weiterhin als „hinzunehmende Belästigung" abtun, ignorieren wir diejenigen, die ihn am wenigsten wegatmen können.
#PM25 #Feinstaub #Kinder Gesundheit #Asthma #Holzrauch #Immissionsschutz
#SaubereLuft
#Lufthygiene
#CleanAir
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"Vorzugswürdig ist es, auch im Bereich der Abwehrklage aus §§ 1004 Abs 1, 906 Abs 1 BGB dem Emittenten die Darlegungs- und Beweislast für die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Grenzwerte aufzuerlegen." OLG Schleswig 13.6.2019 - 7 U 140/18, SchlHA 2019, 269; für § 906 Abs 2 S 2 LG Münster NJW-RR 1986, 947, 950; auch Bundestag-Drucks 12/7425, 88 zu § 906 nF; MünchKomm/BRÜCKNER [8. Aufl 2020] Rn 220; „Der beliebte Einwand, die übrigen Nachbarn fühlten sich nicht gestört oder der Geruch von Holzheizungen werde von manchen als angenehm empfunden, ist unbeachtlich. Sind die Gerüche so deutlich, dass die ungestörte Nachtruhe nur durch Schließen der Fenster gesichert ist, so liegt stets Wesentlichkeit vor. Auf das Geltendmachen von Gesundheitsbeeinträchtigungen wie Schlafstörungen oder auftretende Kopfschmerzen kommt es nicht an. „Ökologisches Heizen mit nachwachsenden Rohstoffen“ darf nicht auf Kosten der Nachbarschaft betrieben werden. Der Schutz durch das Zivilrecht ist umso nötiger, als ein Einschreiten der Behörde häufiger nicht zum Erfolg führt.“ Staudinger / Prof. Dr. Roth (2020) BGB § 906
Die wissenschaftliche Kommentierung zur allgemeinen Rechtslage Beeinträchtigung durch #Holzrauch wie #Schadgase / #Feinstaub aus #Holzverbrennung.
Die Rechtslage hängt zivilrechtlich immer von den Umständen im Einzelfall ab:
Eine grob irreführende Verharmlosung der unmittelbaren und dauerhaften Schäden aus den Emissionen aus dem praktisch immer ungefilterten #Holzrauch der #Pelletheizungen für Kinder mit Entwicklungsschäden,
sowie der akuten Gefahren durch Brandgefahr bei dem automatisierten Mittelalter und zudem