Die Worte des Gerichtes
"Da also nach dem Willen des Gesetzgebers mit dem #Einpflanzen
aus dem #Steckling
( #Vermehrungsmaterial )
ein #Setzling
( #Cannabispflanze) wird, handelt es sich bei einer eingepflanzten #Pflanze nicht mehr um eine #Jungpflanze im Sinne des § 1 Nr. 6 #KCanG."
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