Die #Apotheken müssen im Zuge der Sparmaßnahmen künftig einen um 30 Cent höheren #Kassenabschlag hinnehmen. Das geht aus dem nun vorliegenden »Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)« hervor.
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