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1917: Einführung des Mietnotrechts während des Ersten Weltkriegs. Es setzte erstmals öffentliche Beschränkungen für Mietpreisniveaus durch.
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1922: Einführung der «Friedensmiete» im Rahmen des Reichsmietengesetzes während der Weimarer Republik. Die Mieten für Altbauten wurden auf dem Stand von 1914 eingefroren, mit begrenzten Möglichkeiten zur Erhöhung.
1936: Die Nationalsozialisten verhängten einen allgemeinen Mietenstopp und hielten die Mieten auf dem Stand von 1936 fest.
1949: Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden in der DDR die Mieten für Altbauten ebenfalls auf dem Stand von 1936 eingefroren. Diese Mietobergrenze blieb bis 1990 bestehen.
1949–54: In Westdeutschland wurden die Nachkriegsmieten durch das «Kontrollgesetz Nr. 18» reguliert, das die Mieten auf dem Stand von 1936 einfror. Nur geringe Mietsteigerungen waren erlaubt.
1987: In West-Berlin galten Miet-preisbindungen für Altbauten bis 1987. Die Abschaffung dieser Bindungen führte zu starken Protesten, darunter eine Kampagne mit 500.000 Unterschriften gegen die Deregulierung.
2020: Einführung eines neuen Mietendeckels in Berlin. Die Mieten wurden auf dem Stand von 2019 eingefroren. Überhöhte Mieten konnten gesenkt werden und für Neuvermietungen wurden Mietobergrenzen festgelegt.
🏠 Wusstet ihr, dass Mietendeckel in Deutschland keine neue Idee sind? Schon während des Ersten Weltkriegs wurde mit dem Mietnotrecht erstmals eine staatliche Regulierung der Mieten eingeführt.
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