Überschrift der Grafik: "Mit Abstand sicher." Ein Auto überholt einen Radfahrer. Getrennt sind sie durch den Text: 1,5 m Mindestabstand beim Überholen von Radfahrenden.
Leider immer noch vielen unbekannt, von vielen ignoriert und von Polizeien nicht geahndet:
Beim Überholen von Radfahrenden müssen mindestens 1,5 m Seitenabstand eingehalten werden. Außerorts sind 2 m der verpflichtende Mindestabstand.
#MitAbstandsicher #VisionZero