Und es hat definitiv nix mit dem #SGBXI u. dem dortigen Pflegebedürftigkeitsbegriff zu tun. Weiteres Problem: #Pflegebedarfe spielen leistungsrechtlich überhaupt keine Bedeutung u. werden nicht finanziert, werden nirgendwo systematisch erhoben u. gehen nicht in Digitalisierung ein
3/3caus Sicht der #Basisversorgung und damit Perspektive der pflegenden #Angehörigen sind nicht Gegenstand der #Pflegeversicherung und nicht Gegenstand des #Pflegebedürftigkeitsbegriff u. der #Pflegegrade. #Pflegebedarfe interessieren im #SGBXI nicht ansatzweise.
2/3 der #Pflegebedarfinteressiert überhaupt gar nicht im Kontext der #Pflegegrade nach #SGBXI. Im #Pflegebedürftigkeitsbegriff geht es nur darum, was Menschen nicht mehr können, wie sie in#Selbständigkeit eingeschränkt sind. ABER: #Pflegebedarfe - weder aus fachlicher Sicht noch
Wie man #Langzeitversorgung, #Langzeitpflege auch anders denken u. #Value schaffen kann! Wie man sich #MedizinischenDienst sparen u. wirklich #Pflegebedarfe u. #Pflegeprozess erheben u. anbieten kann! In diesem neu erschiedenen Buch ab S. 71
⏬⏬⏬
www.mwv-berlin.de/_publikation...