Nochmals zu den Tendenzen des #Polizeirechts. Während früher polizeirechtliche Maßnahmen an die traditionellen Gefahrenbegriffe (konkrete Gefahr, dringende Gefahr usw.) geknüpft waren, wurde mit der Zeit die Zuständigkeit der #Polizei immer mehr in den Bereich der #Gefahrenvorsorge verlagert. 1/X
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