Advertisement · 728 × 90
#
Hashtag
#Schnittverbot
Advertisement · 728 × 90
Post image

#Schnittverbot ab dem 01.03. nach § 39 #BNatschG gilt nicht im #Wald und nicht im #Hausgarten. Viel wichtiger ist § 44 BNatschG Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten zu dem alle Wildvögel gehören und der das ganze Jahr überall gilt!

7 1 0 0