Nur wenige Akten aus dem Bestand unterliegen der #Schutzfrist. Das #Staatsarchiv argumentiert deshalb mit „schutzwürdigen Interessen Dritter“ ohne es im Einzelfall zu belegen. Nur weil „es sein könnte“, dass noch Angehörige existieren, wird die Existenz aller Akten der Forschung vorenthalten. 5/9
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