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Ads-Tec liefert netzdienlichen Speicher für Stadtwerk Der Speicheranbieter erhielt den Zuschlag für den Speicher mit fünf Megawattstunden Kapazität für das Holzheizkraftwerk der Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim über den Staatsanzeiger. Der Batteriespeicher wird netzdienlich betrieben und generiert zugleich Erlöse am Strommarkt.
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Beispielhafte Wärmenetzgesellschaft

In der Mitte steht die Wärmenetzgesellschaft etwa in Form einer GmbH & Co. KG oder einer eG
Sie wird getragen von der Kommune, einer Bürgerenergiegenossenschaft und einem privaten Partner. Letzterer kann etwa ein benachbartes Stadtwerk oder ein Energieversorgungsunternehmen sein, das wertvolle Erfahrungen und Kompetenzen einbringt. Trotzdem entscheidet das Unternehmen nicht allein, sondern die Bürgerenergiegenossenschaft und die Kommune können mitentscheiden und bringen so Bürgernähe in das Konstrukt. 
Weitere Akteure sind Wärmelieferanten und die Kund*innen, die Wärme beziehen. Sie unterteilen sich in Genossenschaftsmitglieder und sonstige Kund*innen. 

Quelle: Eigene Darstellung, angelehnt an ein Projekt der Q.X GmbH in der Gemeinde Gettorf; Lass und Schelden (2024)

Beispielhafte Wärmenetzgesellschaft In der Mitte steht die Wärmenetzgesellschaft etwa in Form einer GmbH & Co. KG oder einer eG Sie wird getragen von der Kommune, einer Bürgerenergiegenossenschaft und einem privaten Partner. Letzterer kann etwa ein benachbartes Stadtwerk oder ein Energieversorgungsunternehmen sein, das wertvolle Erfahrungen und Kompetenzen einbringt. Trotzdem entscheidet das Unternehmen nicht allein, sondern die Bürgerenergiegenossenschaft und die Kommune können mitentscheiden und bringen so Bürgernähe in das Konstrukt. Weitere Akteure sind Wärmelieferanten und die Kund*innen, die Wärme beziehen. Sie unterteilen sich in Genossenschaftsmitglieder und sonstige Kund*innen. Quelle: Eigene Darstellung, angelehnt an ein Projekt der Q.X GmbH in der Gemeinde Gettorf; Lass und Schelden (2024)

Übersicht zu Betreibermodellen
1. Stadtwerkmodell:
Die Kommune baut und betreibt das Wärmenetz, wofür sie ein eigenes Stadt- bzw. Gemeindewerk gründet.
Vorteile: langfristige Verlässlichkeit, niedrige Gewinnabsichten, günstige Preise, hoher Gestaltungsspielraum, Kompetenzaufbau in der Kommune sowie günstige(re) Finanzierungskonditionen durch Kommunalkredite

Nachteile: unternehmerisches Risiko sowie anfänglicher Finanzierungs- und Verwaltungsaufwand
2. Pachtmodell: 
Die Kommune baut und verpachtet das Netz an einen externen Energieversorger für den technischen und organisatorischen Betrieb; häufig bei kleinen und mittleren Wärmenetzen.
Vorteile: Pächter hat Kompetenzen und Netzwerke, Kommune bleibt Eigentümerin und investiert in langlebige Infrastruktur, geringeres unternehmerisches Risiko, geringer Verwaltungsaufwand sowie günstigere Finanzierungskonditionen durch Kommunalkredite

Nachteile: geringer Gestaltungsspielraum trotz hoher Investitionen sowie Gewinnerwartungen bei privaten Akteuren

Hinweis zu Bürgerenergie: Insbesondere kapitalschwache Bürgerenergiegemeinschaften bieten sich als Pächter an. So bleibt die Kommune Eigentümerin, während der Betrieb des Wärmenetzes von Bürger*innen getragen wird.

Übersicht zu Betreibermodellen 1. Stadtwerkmodell: Die Kommune baut und betreibt das Wärmenetz, wofür sie ein eigenes Stadt- bzw. Gemeindewerk gründet. Vorteile: langfristige Verlässlichkeit, niedrige Gewinnabsichten, günstige Preise, hoher Gestaltungsspielraum, Kompetenzaufbau in der Kommune sowie günstige(re) Finanzierungskonditionen durch Kommunalkredite Nachteile: unternehmerisches Risiko sowie anfänglicher Finanzierungs- und Verwaltungsaufwand 2. Pachtmodell: Die Kommune baut und verpachtet das Netz an einen externen Energieversorger für den technischen und organisatorischen Betrieb; häufig bei kleinen und mittleren Wärmenetzen. Vorteile: Pächter hat Kompetenzen und Netzwerke, Kommune bleibt Eigentümerin und investiert in langlebige Infrastruktur, geringeres unternehmerisches Risiko, geringer Verwaltungsaufwand sowie günstigere Finanzierungskonditionen durch Kommunalkredite Nachteile: geringer Gestaltungsspielraum trotz hoher Investitionen sowie Gewinnerwartungen bei privaten Akteuren Hinweis zu Bürgerenergie: Insbesondere kapitalschwache Bürgerenergiegemeinschaften bieten sich als Pächter an. So bleibt die Kommune Eigentümerin, während der Betrieb des Wärmenetzes von Bürger*innen getragen wird.

3. Das Partnerschaftliche Modell (ÖPP): 
Die Kommune baut das Netz gemeinsam mit anderen Akteuren (etwa mit benachbarten Stadt¬werken, Contractoren oder Genossenschaften), behält jedoch genügend Stimmrechte, um ihren Einfluss zu sichern.
Vorteile sind: Kombination aus privatem Know-how und Kapital, kommunalem Gestaltungsspielraum und (bei Beteiligung einer BEG) Bürgernähe; zudem Kontroll- und Wirkmöglichkeiten, geringerer Finanzierungsaufwand für Kommune sowie verbesserte Bonität durch private Partner

Nachteile sind: potenzielle Interessenskonflikte, Gefahr von Machtgefällen, sowie Abstimmungs- und Koordinationsaufwand

Hinweis zu Bürgerenergie: Sowohl die Bürgerenergiegemeinschaften als auch die Kommune können mit erfahrenen Energieversorgern kollaborie¬ren. Eine solche partnerschaftliche Mischform kann zudem die Form einer Genossenschaft annehmen.

4. Drittinvestorenmodell: 
Bau und Betrieb werden komplett an einen externen Energieversorger ausgelagert.
Vorteile: weder Finanzierungs- noch Verwaltungsaufwand, sowie Drittinvestoren bringen Kompetenzen und Netzwerke ein

Nachteile: Profitorientierung privater Energieversorger, kaum Kontrolle durch Kommune sowie oft nicht lokal verankert

Hinweis: Kapitalstarke Bürgerenergiegemeinschaften können als Drittinvestoren auftreten. Hilfreich ist, wenn die Kommune Bürgschaften übernimmt, bei Zinsverhandlungen unterstützt und Flächen bzw. Wegerechte bereitstellt.

3. Das Partnerschaftliche Modell (ÖPP): Die Kommune baut das Netz gemeinsam mit anderen Akteuren (etwa mit benachbarten Stadt¬werken, Contractoren oder Genossenschaften), behält jedoch genügend Stimmrechte, um ihren Einfluss zu sichern. Vorteile sind: Kombination aus privatem Know-how und Kapital, kommunalem Gestaltungsspielraum und (bei Beteiligung einer BEG) Bürgernähe; zudem Kontroll- und Wirkmöglichkeiten, geringerer Finanzierungsaufwand für Kommune sowie verbesserte Bonität durch private Partner Nachteile sind: potenzielle Interessenskonflikte, Gefahr von Machtgefällen, sowie Abstimmungs- und Koordinationsaufwand Hinweis zu Bürgerenergie: Sowohl die Bürgerenergiegemeinschaften als auch die Kommune können mit erfahrenen Energieversorgern kollaborie¬ren. Eine solche partnerschaftliche Mischform kann zudem die Form einer Genossenschaft annehmen. 4. Drittinvestorenmodell: Bau und Betrieb werden komplett an einen externen Energieversorger ausgelagert. Vorteile: weder Finanzierungs- noch Verwaltungsaufwand, sowie Drittinvestoren bringen Kompetenzen und Netzwerke ein Nachteile: Profitorientierung privater Energieversorger, kaum Kontrolle durch Kommune sowie oft nicht lokal verankert Hinweis: Kapitalstarke Bürgerenergiegemeinschaften können als Drittinvestoren auftreten. Hilfreich ist, wenn die Kommune Bürgschaften übernimmt, bei Zinsverhandlungen unterstützt und Flächen bzw. Wegerechte bereitstellt.

4 Betreibermodelle im Vergleich: Wer kann #Wärmenetze in kleineren #Kommunen bauen und betreiben? Von #Stadtwerk bis Wärmenetzgesellschaft zeigt das Projekt #SuburbaneWärmewende Pros & Cons auf.

www.ioew.de/publikation/...

@bundeswirtschaftsministerium.de
@tuberlin.bsky.social
#Wärmewende

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Vom kleinen #Stadtwerk zum Konzern: Wie gelingt der #Netzausbau? ⚡

Nicht alle der 900 Versorger in 🇩🇪 können die Investitionen für die #Energiewende gleich gut stemmen. Unsere neue Analyse mit @AgoraEW & SKN zeigt Lösungen für die #Finanzierung.

Mitte Dezember mitdiskutieren:

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Die Energiezahl zum 3. Juli 2025

Die Energiezahl zum 3. Juli 2025

Die #Energiezahl zum 3. Juli: 6 Millionen Euro will das #Stadtwerk #Tauberfranken im württembergischen Bad Mergentheim von Bürgern bundesweit für Investitionen in #Erneuerbare einwerben. Die #Kampagne läuft. Der Versorger meldet auch 2024er-Zahlen. ➡️ shorturl.at/9ZbBm

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Energiewende bizarr in Bayern: Selbstversorgung verboten Ein bayerischer Unternehmer darf an sonnigen Tagen keinen Strom für den Eigenbedarf erzeugen. Sonst droht Schadensersatz.


#Selbstversorgung offline :

#Netzbetreiber stoppen bei #Netzüberlastung die
#Einspeisung von #Solarstrom - In #Bayern hat ein
#Stadtwerk einem Unternehmen bei #Sonnenschein
die #Photovoltaikanlage nun komplett abgeschaltet !!

An #Sonnentagen ☀️
muss der #Betrieb nun
teuren #Netzstrom zukaufen !! 😵‍💫

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