Kommentar zum #SyltVideo: Eingestellter Strafprozess nicht nachtvollziehbar.
Das #OLGOldenburg sagt, die Personen in dem Syltvideo können nach deutscher Rechtsprechung nicht belangt werden. Es liegen keine Handlungen vor, die gegen deutsches Recht verstoßen.
#Justizproblem
Hashtag
#SyltVideo
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Man kann „L’amours toujours“ übrigens weiter auf Partys und in der Öffentlichkeit laut mitsingen, wenn man den Refrain „Deutschland für alle - Nazi-Penner raus“ verwendet ☝🏻
#sylt #fcknzs #fckafd #Syltistüberall #syltvideo #lamourstoujours #gigidagostino
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4/ Die rechtlichen Folgen werden wohl auch die #Nazi entgleisten #Partygäste des #Pony auf #Sylt zu spüren bekommen.
Vorfall in #Kampen
#Staatsschutz ermittelt nach #SyltVideo mit rassistischen Parolen
www.spiegel.de/panorama/ges...
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