#Wahlscheine sind gesiegelte Urkunden & berechtigen zur Wahl außerhalb des durch Wohnanschrift automatisch vorgegebenen Wahllokals und haben nichts mit verstorbenen Kandidatys zu tun.
Auf Erststimmen- #Stimmzetteln hingegen dürfen nur tatsächlich wählbare Direktkandidatys stehen.
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