Rechtswidrige, behinderten- und transfeindliche Maßnahme durch die Polizei Sachsen
In der vergangenen Nacht vom Freitag auf Samstag wurde eine Person am Adler in Leipzig durch die Polizei festgenommen. Ihr wird Sachbeschädigung vorgeworfen.
Grund der Maßnahme war, dass die Person mithilfe eines Stiftes an eine Wand mutmaßlich links-politische Parolen gezeichnet haben soll. Hierbei handelt es sich aber um eine öffentliche Leinwand („Leuchtturm“, die durch die Bürger*inneninitiative „Am Adler“ aufgestellt wurde und am 19.07.2025, in Anwesenheit eines „Bürgerpolizisten“ eingeweiht wurde. Dieser „Leuchtturm“ soll laut der Initiative „kein statisches Objekt [sein]“, „sondern durch die Menschen [leben], die ihn mitgestalten.“ Sie stellt ein dynamisches Kunstwerk dar, dass gerade sogar als Aufforderung an alle mit Spraydosen und Stiften zu verstehen ist, eben jenes Kunstwerk Veränderungen zu unterziehen. („Auf die Stifte, fertig, los!“)
Gegen 01:14 Uhr wurde unser*e Mandant*in durch die Polizei festgesetzt und mit insgesamt vier Fahrzeugen und mehr als ein Dutzend Beamt*innen einer Maßnahme zugeführt. Die Maßnahme vor Ort als dann auch die nachträgliche Verbringung auf die Wache war geprägt von Feindlichkeit gegenüber Menschen mit Behinderung. Als die Person ihren Schwerbehindertenausweis vorzeigen wollte, wurde ihr unmittelbar ein Schmerzgriff angelegt. Die durch die Person gewählte Nonbinäre Geschlechtsbezeichnung wurde durch die Beamt*innen vollends ignoriert. Nach Angaben der betroffenen Person zeigten Bedienstete der Polizei ein diskriminierendes Verhalten gegenüber ihrer Behinderung und Geschlechtsidentität.
In Folge der behaupteten strafbewehrten Handlung unserer Mandant*in wurde diese erst auf das Polizeirevier Leipzig-Zentrum verbracht um dann doch auf das Polizeirevier Markkleeberg verbracht zu werden. Die Person wurde nicht nur einer umfassenden ED-Behandlung mit Anfertigung von Fotos (etc.) unterzogen, sondern es wurden auch Finger- und Handflächenabdrücke angefertigt.
Gegen 3:30 Uhr war die Person wieder an Ihren Lebensmittelpunkt verbracht und die Maßnahme offiziell beendet. Aufgrund der Länge der Maßnahme und den herrschenden Temperaturen hat sich unser*e Mandant*in unterkühlt und in der Folge erkältet.
„Die Strafanzeige und die menschenunwürdige Behandlung durch die Polizei Sachsen stellt nicht eine strafbewehrte Verfolgung Unschuldiger dar, sondern zeigt auch einmal mehr, wie die Polizei Sachsen mit Menschen mit Behinderung und trans-identen Menschen umgeht. Schlussendlich erklärt sich die Intensität dieser rechtswidrigen Maßnahme aus dem rechten Narrativ, dass linker Aktionismus mit Linksextremismus gleichzusetzen sei.“
~ Rechtsanwältin Christiane Götschel
Anwält*innenkollektiv Süd
Wir haben entsprechend Strafanzeige gegen die leitenden und die unterstützenden Beamt*innen gestellt. Hierbei kommen mehrere Straftatbestände wie die Verfolgung Unschuldiger, Körperverletzung im Amt, Freiheitsberaubung, Nötigung (…) in Betracht. Sachsen ist kein rechtsfreier Raum für diskriminierende Beamt*innen.
Rechtswidrige, behinderten- und transfeindliche Maßnahme durch die Polizei Sachsen
Wiedereinmal fällt die Polizei Sachsen negativ auf! Das diskriminierende Verhalten der Beamt*innen darf und wird nicht ohne Konsequenzen bleiben!
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