primastrom hat Verbraucherinnen und Verbraucher per Brief zum Rückruf aufgefordert und so das Verbot unangekündigter Telefonwerbung umgangen. Die primastrom GmbH wollte potenzielle Kundinnen und Kunden mit einem Schreiben dazu bringen, selbst den Energieversorger anzurufen. Denn Telefonwerbung ohne Einwilligung ist verboten. Die durch die Verbraucherzentrale Niedersachsen eingereichte Klage beim Landgericht Berlin II wird auf Nachfrage der Verbraucherzentrale noch etwas dauern. Ein Termin wird voraussichtlich erst Ende 2025 stattfinden. Uns liegen aber weiterhin Beschwerden über Schreiben des Energieanbieters vor. Sie sollten keineswegs auf die Anrufaufforderung reagieren. Fordern Sie das Unternehmen schriftlich dazu auf, Ihre Kontaktdaten zu löschen und weitere Kontaktversuche zu unterlassen.
Achtung - Primastrom terrorisiert jetzt #München
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat am 16. Juli 2024 eine Unterlassungsklage gegen #Primastrom eingereicht. Die Schreiben werden als Umgehung des Verbots unangekündigter #Telefonwerbung angesehen. Der Gerichtstermin ist für Ende 2025 angesetzt