55.Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Brome
**_Bekanntmachung_**
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**55.Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Brome**
**für die in der Anlage dargestellten Gebiete**
**Veröffentlichung gem. § 3 (2) BauGB**
Der Rat der Samtgemeinde Brome hat in seiner Sitzung am 19.03.2026 dem Entwurf des Bauleitplans und der Begründung einschließlich Umweltbericht unter der Berücksichtigung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats beschlossen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und der benachbarten Gemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB wird gem. § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig durchgeführt.
Die Veröffentlichung des Planentwurfs mit der Begründung und dem Umweltbericht findet statt in der Zeit vom
**04.05.2026 bis einschließlich 12.06.2026**
Sie finden alle Unterlagen auf der Internetseite https://www.samtgemeinde-brome.de/planungsbeteiligung/. Für zusätzliche Einsichtnahme und telefonische Rückfragen stehen Ihnen die Samtgemeinde Brome, Bahnhofstraße 36 in 38465 Brome während der Öffnungszeiten zur Verfügung.
Folgende umweltbezogene Informationen sind verfügbar:
_Fachplanungen:_
Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Klima und Luft, Landschaft, Kultur und Sachgütern.
_Stellungnahmen:_
**Boden**
* Stellungnahme des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie, Hannover zum Thema Baugrund, Landkreis
* Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zu Böden und Feldbewirtschaftung
* Stellungnahme des Landkreis Gifhorn zum Thema Kreisarchäologie
**Wasser**
* Stellungnahme des Landkreis Gifhorns Untere Wasserbehörde zum Trinkwasserschutzgebiet
Innerhalb der o. g. Auslegungsfrist können Äußerungen vorgebracht bzw. elektronisch übermittelt oder auf anderem Wege bei der Samtgemeinde Brome eingereicht werden. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Dritte (Privatpersonen) mit der Abgabe einer Stellungnahme der Verarbeitung ihrer angegebenen Daten, wie Name, Adressdaten und E-Mail-Adresse zustimmen. Gemäß Art. 6 Abs. 1c EU-DSGVO werden die Daten im Rahmen des Bebauungsplan-Verfahrens für die gesetzlich bestimmten Dokumentationspflichten und für die Informationspflicht Ihnen gegenüber genutzt.
Für den Flächennutzungsplan wird ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetztes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetztes § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetztes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Brome, den 16.04.2026
LS
Wieland Bartels veröffentlicht am ………….
Samtgemeindebürgermeister
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