Zitat aus dem veröffentlichten Artikel von Sebastian Korsch: „Die Beantragung jedes beliebigen anderen Aufenthaltstitels schützt rechtssicher vor einem eventuellen Widerruf syrischer Anerkennungen.“
Merz hat angekündigt, dass bis zu 80 % der Syrer:innen in Deutschland „zurück in ihr Heimatland kehren“ sollen.
SEBASTIAN KORSCH erklärt, welche Aufenthaltsmöglichkeiten es für Schutzsuchende gibt, wenn der Grund für den humanitären Schutz tatsächlich entfiele.
verfassungsblog.de/aufenthaltsr...