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Hashtag
#Syrien
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Nach der Machtergreifung in #Syrien und brutalsten Massakern an Alawiten, Drusen, Kurden und Christen, empfängt unser Bundeskanzler den Verantwortlichen, Führungskader in ISIS und AlKaida, offiziell in Berlin. Kann gar nicht so viel...

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Die #Grünen-Abgeordnete
@lamyakaddor.bsky.social

zeigt sich hier grinsend mit dem Vertreter des islamistischen Regimes in #Syrien, das für die #Ermordung und #Vertreibung von #Minderheiten verantwortlich ist.

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#Itamar_Ben-Gvir appelle ouvertement à l’assassinat du nouveau président #Syrien #Ahmad_Al-Shara. « Il doit être tué… il est la tête du serpent. La bataille contre la nouvelle #Syrie est décisive pour #Israël et elle arrive. »

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Am Montag reist der syrische Machthaber Jolani auf Einladung von Bundeskanzler Friedrich #Merz nach Deutschland.

In den vergangenen Nächten verübten in #Syrien Terrorgruppen aus dem Umfeld Jolanis – Anhänger des #IS und von #Al-Qaida – grausame Übergriffe auf #Christen.

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Flüchtlinge, Wiederaufbau, verschleppte Kölnerin: Worüber Merz mit Syriens Übergangspräsidenten sprechen wird Wegen des Kampfes um die Kurdenregion verschob Syriens neuer Machthaber seinen Berlin-Besuch. Nun kommt Ahmed al-Scharaa nach Berlin – der Bundeskanzler wird heikle Themen klären müssen.

In #Syrien bei #Hama ist es zu Angriffen auf Christen gekommen. Nach Newroz gab es Übergriffe auf Kurden in #Afrin. Am Montag wird al-Scharaa von Merz in Berlin empfangen. Es darf keine Normalisierung geben, diese Verbrechen müssen geahndet werden.

www.tagesspiegel.de/politik/fluc...

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Der außenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Adis Ahmetovic

Der außenpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Adis Ahmetovic

SPD fordert inklusiven Prozess bei Merz-Besuch in Syrien #SPD #Merz #Syrien #Inklusion #Politik #Deutschland #Hilfe #News #Berlin #Newsroom #Nachrichten #presse https://tinyurl.com/2aqf75wk

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Völkerstrafrecht: Prozess gegen mutmaßlichen Milizenführer aus Syrien Demonstranten werden misshandelt und dem Geheimdienst übergeben. Ein Mensch stirbt. Jahre später kommt es in Berlin zum Prozess gegen einen syrischen Flüchtling.

#Völkerstrafrecht: #Prozess gegen mutmaßlichen Milizenführer aus #Syrien
www.tagesspiegel.de/berlin/volkerstrafrecht-...

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Schwesig: Mehr Steuersenkungen weniger Steuerzahler

Nachrichten um 18 Uhr auf tvberlin unter:
youtu.be/VtXO3IKqoyE

#tvberlin #politik #merz #deutschland #klingbeil #asylum #steuern #automobile #syrien #dobrindt #merz #syrien #bundesrat #cybersecurity

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Bildbeschreibung: Mehrere Palästina Flaggen bei einer Demo.

Bildbeschreibung: Mehrere Palästina Flaggen bei einer Demo.

Kurdische Gemeinde fordert klare Bedingungen für Syrien-Besuch #Kurdische #Gemeinde #Syrien #Politik #Deutschland #Hilfe #News #Berlin #Newsroom #Nachrichten #presse https://tinyurl.com/2ar2dltd

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als Einzelrichter
beschlossen:

Die aufschiebende Wirkung der Klage 17 K 2598/26.A gegen die  in Ziffer 4 des Bescheides des Bundesamtes für Migration und  Flüchtlinge vom 3. März 2026 enthaltene  Abschiebungsandrohung wird angeordnet.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das  Gerichtskosten nicht erhoben werden.

als Einzelrichter beschlossen: Die aufschiebende Wirkung der Klage 17 K 2598/26.A gegen die in Ziffer 4 des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 3. März 2026 enthaltene Abschiebungsandrohung wird angeordnet. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Der unionsrechtliche Begriff der Stellung des Antrags entspricht dabei im nationalen 
Recht dem Asylersuchen im Sinne des § 13 AsylG, nicht der förmlichen Antragstellung 
beim Bundesamt im Sinne des § 14 AsylG,
vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2026 – 1 C 7.25 –, juris Rn. 
22, 29.
Nach § 13 AsylG liegt ein Asylantrag vor, wenn sich dem schriftlich, mündlich oder auf 
andere Weise geäußerten Willen des Ausländers entnehmen lässt, dass er im 
Bundesgebiet Schutz vor politischer Verfolgung sucht oder dass er Schutz vor 
Abschiebung oder einer sonstigen Rückführung in einen Staat begehrt, in dem ihm 
eine Verfolgung im Sinne des § 3 Abs. 1 AsylG oder ein ernsthafter Schaden im Sinne 
des § 4 Abs. 1 AsylG droht. Die Antragstellerin ist in der Bundesrepublik Deutschland 
am 15. Januar 2024 als Asylsuchende registriert worden und hat dementsprechend 
nach § 13 AsylG ein hier maßgebliches, hinreichendes formloses Asylgesuch im Sinne 
der vorzitierten Rechtsprechung gestellt (VV BA 2, Bl. 5: „ Anlass: Asylerstantrag“). Zu 
diesem Zeitpunkt war die Entscheidung der zuständigen polnischen Behörde über den 
in Polen am 8. Januar 2024 gestellten Antrag auf internationalen Schutz noch nicht 
erlassen. Ungeachtet von etwaigen Wiederaufgreifensfragen dort, erging in Polen eine 
Entscheidung erst am 23. Januar 2024 (VV BA 2, Bl. 417), mithin zeitlich nach dem 
15. Januar 2024. Demgemäß war kein Zweitantragsverfahren hier durchzuführen.

Der unionsrechtliche Begriff der Stellung des Antrags entspricht dabei im nationalen Recht dem Asylersuchen im Sinne des § 13 AsylG, nicht der förmlichen Antragstellung beim Bundesamt im Sinne des § 14 AsylG, vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2026 – 1 C 7.25 –, juris Rn. 22, 29. Nach § 13 AsylG liegt ein Asylantrag vor, wenn sich dem schriftlich, mündlich oder auf andere Weise geäußerten Willen des Ausländers entnehmen lässt, dass er im Bundesgebiet Schutz vor politischer Verfolgung sucht oder dass er Schutz vor Abschiebung oder einer sonstigen Rückführung in einen Staat begehrt, in dem ihm eine Verfolgung im Sinne des § 3 Abs. 1 AsylG oder ein ernsthafter Schaden im Sinne des § 4 Abs. 1 AsylG droht. Die Antragstellerin ist in der Bundesrepublik Deutschland am 15. Januar 2024 als Asylsuchende registriert worden und hat dementsprechend nach § 13 AsylG ein hier maßgebliches, hinreichendes formloses Asylgesuch im Sinne der vorzitierten Rechtsprechung gestellt (VV BA 2, Bl. 5: „ Anlass: Asylerstantrag“). Zu diesem Zeitpunkt war die Entscheidung der zuständigen polnischen Behörde über den in Polen am 8. Januar 2024 gestellten Antrag auf internationalen Schutz noch nicht erlassen. Ungeachtet von etwaigen Wiederaufgreifensfragen dort, erging in Polen eine Entscheidung erst am 23. Januar 2024 (VV BA 2, Bl. 417), mithin zeitlich nach dem 15. Januar 2024. Demgemäß war kein Zweitantragsverfahren hier durchzuführen.

Was wir Freitagmorgen lesen wollen? Ganz klar: Dass das BAMF immer noch nicht verstanden hat, wie man die Voraussetzungen für einen Zweitantrag nach § 71a AsylG richtig prüft, und das Gericht deswegen der Abschiebung einer Frau(!) nach #Syrien(!!) zumindest vorläufig einen Riegel vorschiebt.

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als Einzelrichter
beschlossen:

Die aufschiebende Wirkung der Klage 17 K 2598/26.A gegen die  in Ziffer 4 des Bescheides des Bundesamtes für Migration und  Flüchtlinge vom 3. März 2026 enthaltene  Abschiebungsandrohung wird angeordnet.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das  Gerichtskosten nicht erhoben werden.

als Einzelrichter beschlossen: Die aufschiebende Wirkung der Klage 17 K 2598/26.A gegen die in Ziffer 4 des Bescheides des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 3. März 2026 enthaltene Abschiebungsandrohung wird angeordnet. Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

Der unionsrechtliche Begriff der Stellung des Antrags entspricht dabei im nationalen 
Recht dem Asylersuchen im Sinne des § 13 AsylG, nicht der förmlichen Antragstellung 
beim Bundesamt im Sinne des § 14 AsylG,
vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2026 – 1 C 7.25 –, juris Rn. 
22, 29.
Nach § 13 AsylG liegt ein Asylantrag vor, wenn sich dem schriftlich, mündlich oder auf 
andere Weise geäußerten Willen des Ausländers entnehmen lässt, dass er im 
Bundesgebiet Schutz vor politischer Verfolgung sucht oder dass er Schutz vor 
Abschiebung oder einer sonstigen Rückführung in einen Staat begehrt, in dem ihm 
eine Verfolgung im Sinne des § 3 Abs. 1 AsylG oder ein ernsthafter Schaden im Sinne 
des § 4 Abs. 1 AsylG droht. Die Antragstellerin ist in der Bundesrepublik Deutschland 
am 15. Januar 2024 als Asylsuchende registriert worden und hat dementsprechend 
nach § 13 AsylG ein hier maßgebliches, hinreichendes formloses Asylgesuch im Sinne 
der vorzitierten Rechtsprechung gestellt (VV BA 2, Bl. 5: „ Anlass: Asylerstantrag“). Zu 
diesem Zeitpunkt war die Entscheidung der zuständigen polnischen Behörde über den 
in Polen am 8. Januar 2024 gestellten Antrag auf internationalen Schutz noch nicht 
erlassen. Ungeachtet von etwaigen Wiederaufgreifensfragen dort, erging in Polen eine 
Entscheidung erst am 23. Januar 2024 (VV BA 2, Bl. 417), mithin zeitlich nach dem 
15. Januar 2024. Demgemäß war kein Zweitantragsverfahren hier durchzuführen.

Der unionsrechtliche Begriff der Stellung des Antrags entspricht dabei im nationalen Recht dem Asylersuchen im Sinne des § 13 AsylG, nicht der förmlichen Antragstellung beim Bundesamt im Sinne des § 14 AsylG, vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2026 – 1 C 7.25 –, juris Rn. 22, 29. Nach § 13 AsylG liegt ein Asylantrag vor, wenn sich dem schriftlich, mündlich oder auf andere Weise geäußerten Willen des Ausländers entnehmen lässt, dass er im Bundesgebiet Schutz vor politischer Verfolgung sucht oder dass er Schutz vor Abschiebung oder einer sonstigen Rückführung in einen Staat begehrt, in dem ihm eine Verfolgung im Sinne des § 3 Abs. 1 AsylG oder ein ernsthafter Schaden im Sinne des § 4 Abs. 1 AsylG droht. Die Antragstellerin ist in der Bundesrepublik Deutschland am 15. Januar 2024 als Asylsuchende registriert worden und hat dementsprechend nach § 13 AsylG ein hier maßgebliches, hinreichendes formloses Asylgesuch im Sinne der vorzitierten Rechtsprechung gestellt (VV BA 2, Bl. 5: „ Anlass: Asylerstantrag“). Zu diesem Zeitpunkt war die Entscheidung der zuständigen polnischen Behörde über den in Polen am 8. Januar 2024 gestellten Antrag auf internationalen Schutz noch nicht erlassen. Ungeachtet von etwaigen Wiederaufgreifensfragen dort, erging in Polen eine Entscheidung erst am 23. Januar 2024 (VV BA 2, Bl. 417), mithin zeitlich nach dem 15. Januar 2024. Demgemäß war kein Zweitantragsverfahren hier durchzuführen.

Was wir Freitagmorgen lesen wollen? Ganz klar: Dass das BAMF immer noch nicht verstanden hat, wie man die Voraussetzungen für einen Zweitantrag nach § 71a AsylG richtig prüft, und das Gericht deswegen der Abschiebung einer Frau(!) nach #Syrien(!!) zumindest vorläufig einen Riegel vorschiebt.

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Wenn Zelte zu Schulen werden Der Bürgerkrieg in Syrien hat einer ganzen Generation von Kindern ihr Recht auf Bildung genommen. Die Eltern einer Münchner Grundschule sind aktiv geworden. Mit ihren Zeltschulen zeigen sie, dass Lern...

Der #Bürgerkrieg in #Syrien hat einer ganzen Generation von Kindern ihr Recht auf #Bildung genommen. Die Eltern einer Münchner #Grundschule sind aktiv geworden. Ein Artikel von Roman Eisner aus dem #didacta-Magazin.

bildungsklick.de/schule/detai...

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Die Architektur von Repression und Tod in Syrien Tausende Gefangene wurden im syrischen Gefängnis Sednaya zu Tode gefoltert. Überlebende und Menschenrechtsaktivisten haben eine Ausstellung über die Schreckensherrschaft gestaltet, die nun in der Stas...

Heute wird in der Gedenkstätte Hohenschönhausen eine Ausstellung über das Gefängnis #Sednaya eröffnet. Ein wichtiger Moment auf dem Weg zu #TransitionalJustice, für die ich mich seit dem Sturz von Assad in Berlin, Brüssel und vor Ort in #Syrien einsetze 1/5

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Alkoholverbot in Syrien: Es geht um mehr als nur Bier In Damaskus wurde ein weitreichendes Alkoholverbot erlassen. Kritiker erklären, es gehe um mehr als nur um den Genuss von Bier. Zur Debatte stehen die bürgerlichen Freiheiten. Cathrin Schaer, Omar Albam | Deutsche Welle Alkohol soll in weiten Teilen von Damaskus fortan nicht mehr zu kaufen sein. So haben es die Behörden der syrischen Hauptstadt vor einigen Tagen beschlossen. Bars und Restaurants, die dort seit Jahrzehnten Alkohol ausgeschenkt haben, dürfen dies nun nicht mehr.

Alkoholverbot in Syrien: Es geht um mehr als nur Bier https://wp.me/p36Ae-1ga6 In Damaskus wurde ein weitreichendes Alkoholverbot erlassen. Kritiker erklären, es gehe um mehr als nur um den Genuss von Bier. Zur Debatte stehen die bürgerlichen Freiheiten. #Syrien #Islamismus

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#FollowerRequest
Hat eigentlich noch irgend jemand den Eindruck, dass "nach dem Trump-Netanyahu-Krieg" die Situation im Nahen-Osten besser werden könnte?
Ich bezweifele das.
Nach dem #Iraq Krieg kam der #IS.
Nach Assad kamen wieder radikale Islamisten in #Syrien.
Was kommt nach den Mullahs im #Iran?

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Wie geht es in #Syrien weiter? Geladene Expert:innen analysieren die Sicherheitslage im Land beim #GIGATalk im GIGA Berlin Büro am Donnerstag, den 23. März, um 17 Uhr.

➡️ Jetzt anmelden, um dabei zu sein und mitzudiskutieren! 👇

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(3/3) #Libanon & rückt weiter vor. Wie in #Syrien ist eine Anektion der "saftigen Gebiete" geplant, wie sie die falschen Könige Israels im 6. Jahrhundert vor Christus durchführten, bevor die Juden von Babylon vernichtet & ins Exil geführt wurden.

Israel tut alles um sich selbst zu vernichten.

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Weiter Blick über Damaskus, die Hauptstadt von Syrien. Text auf Bild: Projekte zur Anbahnung von Hochschulkooperationen mit Syrien: Neues Förderprogramm.

Weiter Blick über Damaskus, die Hauptstadt von Syrien. Text auf Bild: Projekte zur Anbahnung von Hochschulkooperationen mit Syrien: Neues Förderprogramm.

Neues #DAAD Förderprogramm: Unterstützt werden Delegationsreisen deutscher Hochschulmitarbeitenden zur Kooperation mit Partnern in #Syrien. Ziel sind langfristige Partnerschaften und ein Beitrag zum akademischen Wiederaufbau. Mehr Infos: ➡️ https://fcld.ly/foerderprogrammsyrien

📸 © iStock/M.Bazzi

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Am besten in das Urlaubsland #Syrien auswandern,
dort lebt es sich weitaus günstiger...🔽

bsky.app/profile/mr-k...

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(2/2) Bereits seit Dezember 2024 greift #Israel in #Syrien Regierungstruppen an, vertreibt Zivilisten & hat den Süden anektiert.
Das geht auf jüdische Besatzung im 5. bis 6. Jahrhundert vor Christi zurück. 🇮🇱 hat territoriale Ansprüche gegen Syrien, Libanon & das damalige Samaria.

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Petition · Unsere OMA GEGEN RECHTS Basel muss bleiben dürfen! · innn.it Jetzt innn.it-Petition unterschreiben & Nadja Glatt unterstützen!

Von wegen, integrierte Flüchtlinge dürfen bleiben 🤬
Bitte lest euch das durch und ihr werdet sicher gerne unterschreiben ✍️ 🙏

#OmasgegenRechts #Integration #Flüchtlingshilfe #Basel #Zahnarzt #Syrien #Sudan #Türkei #SaudiArabien #Menschenrecht #Würde #Folter

innn.it/basel-muss-b...

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/ Table ronde /
💬L’Art #syrien en exil
🗓️24 mars 2026 à 12h30
📍en salle de la recherche

#Syrie #art #exil #buparis8 #bup8 @univ-paris8.fr

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Nennt man wohl 'faschistoide Kriegsführung'... 🤔
www.france24.com/en/tv-shows/...
#Israel #Syrien

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"Abgehörte Smartphones, Agenten, schwarze Listen: Einblicke in den syrischen Überwachungsapparat unter Assad" zu sehen ist ein syrischer Gefängniskomplex von oben.

"Abgehörte Smartphones, Agenten, schwarze Listen: Einblicke in den syrischen Überwachungsapparat unter Assad" zu sehen ist ein syrischer Gefängniskomplex von oben.

#Syrien: Das #Assad-Regime ließ Journalist*innen großflächig ausspähen. Wie es dabei vorging und wie gefährlich die Überwachung für die Betroffenen wurde, zeigt eine neue Recherche von RSF und SIRAJ (Syrian Investigative Reporting for Accountability Journalism).

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Oder Merz sagt auch mal fast das Gegenteil von dem, was sein Außenminister will (z.B. #Stadtbild von Fritz vs #Syrien -Reise von Wadephul).

Das nervt noch mehr, als wenn Fritz einfach die Wahrheit sagen würde: Dass er rassistisch gegenüber Iran/Muslimen ist, sodass er die "Drecksarbeit" begrüßt!

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Aleppo | Hundreds of protesters in Kobani demand putting end to Turkish presence in Afrin and safe return of displaced people - The Syrian Observatory For Human Rights Aleppo province: SOHR sources have reported that hundreds of people from Afrin and Ain Al-Arab (Kobani) cities went out in a large demonstration marking the eighth anniversary of the forced displaceme...

Hunderte Menschen protestierten in Kobane anlässlich des 8. Jahrestags der Vertreibung der #Kurden in der Provinz Aleppo, #Syrien durch die #Türkei.
www.syriahr.com/en/379677/

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Widerstand heißt Leben! – Berxwedan Jiyan e! Während die Aufmerksamkeit der Welt woanders liegt, spielt sich im Norden und Osten Syriens erneut eine humanitäre Katastrophe ab. Die Frauenrevolution und die basisdemokratische Selbstverwaltung in Rojava sind der islamistischen Al-Jolani-Regierung ein Dorn im Auge. Islamistische Milizen der syrischen Übergangsregierung (HTS) und des türkischen Autokraten Erdoğan greifen momentan die Autonomieregion Nord- und Ostsyrien an. Der von der Regierung am 18. Januar 2026 angekündigte Waffenstillstand wurde von ihr nicht eingehalten. Die Islamisten haben am 20. Januar bereits 60 Prozent der kurdischen Selbstverwaltungsgebiete erobert und befinden sich weiter auf dem Vormarsch auf die kurdischen Städte Kobanê und Hêseke. Sie haben zehntausende inhaftierte IS-Kämpfer befreit und üben massive Gewalt an der kurdischen Bevölkerung und vor allem den Frauen aus. (GWR-Red.) Am 11. Januar 2026 versammeln sich die Menschen in den Städten von Nord- und Ostsyrien. Mit Fahnen und Bannern stellen sie sich am Rand der Ortsdurchfahrten auf und erwarten den Widerstandskonvoi, der mit den Verwundeten aus Aleppo zurückkehren soll. Wenige Tage zuvor waren hunderte Zivilist:innen in Richtung Aleppo aufgebrochen. Sie hatten sich auf den Weg gemacht, um den Widerstand der selbstverwalteten, kurdischen Viertel Scheich Maksud und Aschrafia gegen die Angriffe der Syrischen Armee zu unterstützen. „Wartet auf eure Leute, wir kommen, um euch zu unterstützen!“, hatte eine der Frauen, die sich aus Kobanê auf den Weg machte, gesagt. Der Konvoi hatte Aleppo nicht erreicht. Doch durch den entschlossenen Widerstand der Gesellschaft, konnte ein Waffenstillstand ausgehandelt werden, um die Verletzten, sowie die Körper der vom islamistischen, syrischen Regime Getöteten aus den kurdischen Vierteln zu evakuieren. Über Hundertausend Menschen haben innerhalb weniger Tage ihr Zuhause, ihre Gemeinschaft, Freundinnen und Verwandte verloren. Die meisten von ihnen erleben all das nicht zum ersten Mal. Viele sind ursprünglich aus der kurdischen Region Afrin, die bis zum Einmarsch der türkischen Armee und islamistischer Kombattanten 2018 zur selbstverwalteten, autonomen Region Rojava gehörte. Nun werden sie zum dritten oder vierten mal in ihrem Leben vertrieben. Dieser Artikel soll nicht von Krieg handeln, sondern von Frieden. Was bedeutet wahrhaftiger Frieden in diesen kriegerischen Zeiten und was hat das mit Heimat zu tun? In Palästina, Kurdistan, Venezuela, Sudan, Ukraine und Somalia wird Krieg geführt und Menschen werden vertrieben. Auch die europäischen Staaten befinden sich in einer Offensive der Aufrüstung, die von einer konstanten Faschisierung der Diskurse begleitet wird. Diese Kräfte haben ein großes Thema: Heimat. Ob in Syrien oder in Europa wird diskutiert, wem es erlaubt ist, beheimatet zu sein. Gleichzeitig werden Kriege unterstützt und Menschen zur Flucht gezwungen. **Diese Geschichte beginnt in Afrin** Afrin ist ein schmerzendes Wort für diejenigen, die dort zu Hause sind, denn sie waren schon lange nicht mehr dort. Seit der Besatzung durch die türkische Armee, 2018, lebten viele als Geflüchtete in einem Camp, das in Shehba, nicht weit von Afrin entfernt, aufgebaut worden war. Auch von dort wurden sie im letzten Winter durch den Krieg der islamistischen Söldner, die jetzt in die Syrische Armee eingegliedert wurden, vertrieben. Heute sind viele von ihnen in einem neuen Camp, in Tabqa. Wir besuchen sie dort, werden in ihre Zelte eingeladen, hören von den Schwierigkeiten, der Kälte im Winter, der Hitze im Sommer, aber auch ihrer Entschlossenheit zusammen zu bleiben und eines Tages nach Afrin zurück zu kehren. Im weitesten Nord-Westen von Syrien wurde die Region Afrin 2012 im Zuge der Rojava-Revolution vom Baath-Regime befreit. So wie im ganzen befreiten Gebiet, wurden von den Menschen selbstbestimmt Institutionen der Selbstverwaltung aufgebaut. Seitdem organisiert sich die Gesellschaft in Kommunen und Räten, in Kooperativen wurde eine gemeinschaftliche Wirtschaft etabliert und durch Bildung ein kommunales Bewusstsein entwickelt. „Das heißt, wenn eine Entscheidung gefällt wurde, war die Kommune involviert, und auch, wenn Probleme gelöst wurden. Die Kommune schafft die Organisation der Gesellschaft, wir geben ihr die größte Bedeutung, von allen Institutionen und Räten. Alle Menschen finden einen Platz in der Kommune“, erzählen Frauen aus Afrin, die nun in einem Camp für Binnengeflüchtete der Autonomen Selbstverwaltung Nord- und Ostsyriens leben. **Basisdemokratie** Das basisdemokratische System, in dem jedes Individuum Teil der Entscheidungsprozesse ist, sodass diese im Sinne des Gemeinwohls getroffen werden, ist die Perspektive eines freien, gesellschaftlichen Lebens der Menschen in Nord- und Ost-Syrien. Die Basis bilden demokratische und ökologische Werte, wobei die Notwendigkeit von Frauenbefreiung und die Gleichwertigkeit der Geschlechter im Vordergrund stehen. Vom Leben in Afrin erzählen die Frauen weiter: „Zu Beginn der Rojava-Revolution 2012/2013 lebte Afrin in einer selbstversorgenden Kreislaufwirtschaft. Die Menschen ernährten sich von dem Land, das sie umgab. […] In jedem Haus standen Bäume im Hof und Gärten wurden angelegt. […] Beim Anbau von Pflanzen für den Verkauf werden oft chemische Dünger genutzt, um den Gewinn zu steigern, doch in Afrin gab es so etwas nicht. Wenn die Frauen zu Hause anbauten, deckten sie die Bedürfnisse ihres Haushalts und vielleicht auch die ihrer Nachbar*innen und Freund*innen. Afrin war isoliert (belagert), und wir hätten weitere zehn Jahre so überleben können. Warum? Weil jedes Haus einen eigenen Garten hatte, der die Menschen selbst versorgen konnte. Maßgeblich dafür waren die Frauen, die das Land bestellten und bewässerten. Sie pflanzten hier Blumen und dort Tomaten. Hier eine zarte Rose und daneben Bohnen. Die Menschen in Afrin bauten alles selbst an. Außerdem hatte jedes Haus Schafe, für Joghurt, Milch und Käse. Und auch um diese kümmerten sich meist die Mütter. Es gab auch Hühner, sodass die Menschen keine Eier auf dem Markt kaufen mussten.“ > _**Tausende Binnenvertriebene aus Afrin entwickelten in den Geflüchtetencamps eine Perspektive eines freien, gemeinschaftlichen Lebens.**_ Die Frauen sprechen voller Stolz von der natürlichen Kreislaufwirtschaft und der Bedeutung der Selbstversorgung in Zeiten von Krieg und Belagerung. Die Rolle der Frauen und Mütter darin, als Trägerinnen dieses ge- meinschaftlichen Lebens, steht für sie im Vordergrund. Sie sprechen davon, wie grün Afrin ist, im Gegensatz zu der dürren Landschaft, in der sie nun von neuem versuchen ein Leben aufzubauen. Sie meinen das Grau-Grün von Olivenbäumen. Afrin ist berühmt für seine Olivenbäume und die Ölproduktion. Die Türkische Armee, die im Januar 2018 das kommunale Leben in Afrin gewaltvoll unterbrach, nannte ihre Militäroffensive „Operation Olivenzweig“. Mit der neu kreierten Söldnergruppe „Syrian National Army“ (SNA), die die türkischen Interessen in Syrien umsetzen soll, begann am 20. Januar 2018 ein Angriffskrieg gegen Afrin. „Im Afrin-Krieg waren auf einmal Kriegsflugzeuge über uns am Himmel. Das hatten wir in unserem Leben noch nicht gesehen. Wir hatten keine Erfahrungen mit Krieg“, erzählen die Frauen über diesen Tag. Die türkischen Interessen waren, einen Begriff von Heimat zu verteidigen, der nur einer ethnischen Gruppe, eine Sprache, einer Kultur und einer Religion erlaubt zu Hause zu sein. Um dieses Verständnis zu etablieren, wurde der türkische Staat auf der Grundlage der Negierung der kurdischen Gesellschaft, der bis 1991 in der Türkei offiziell verbotenen Sprache, Ethnie und Kultur aufgebaut. Das bunte gemeinschaftliche Leben, welches sich durch die Rojava-Revolution auf der anderen Seite der türkischen Staatsgrenze entwickelte, bedrohte diesen Begriff zu widerlegen, vor allem weil diese vor allem eine kurdische Initiative war. Die Frauen aus Afrin erzählen, wie durch den Widerstand der Frauen, ethnische Spaltungen überwunden wurden und darin eine Leitungsrolle für die gesamte Gesellschaft einnahmen. „Die Wahrheit ist, dass Frauen das Leben über tausende Jahre angeführt haben. Aber wir, in der Mitte all dessen, hatten viele Schwierigkeiten. Ob wir es mögen oder nicht, in Kultur, Religion, überall gibt es Sitten und Traditionen. Die Frauenbewegung wurde ein Vorbild und eine Kraft für uns. Innerhalb der Gesellschaft, als Frauen, Autonomie unter Frauen aufzubauen, sich dadurch selbst kennenzulernen und zu befreien… und damit Vorreiterinnen zu werden für Frauen weltweit… In Afrin lebten vor allem kurdische und arabische Frauen, ein paar wenige turkmenische Familien gab es auch. Wenn wir miteinander über den Aufbau von Frauenkommunen sprachen, hat es sich angefühlt, als würde sich die ganze Gesellschaft auf eine Korrekturlinie zu bewegen. Die Gesellschaft konnte einen tiefen Atemzug nehmen und leichter atmen. Wir machten Bildungen zur Verteidigung von Frauenrechten. Frauenbefreiung bedeutet, Frauen müssen sich selbst kennen lernen. Wir brauchten Frauenkommunen, denn darin konnten Frauen ihren Schmerz und ihr Leiden durch unterdrückerische Traditionen, Väter, Brüder oder Ehemänner miteinander teilen.“ Zwei Monate nach dem Beginn des Angriffskrieges, am 18. März 2018, beginnt die Besatzung Afrins durch die türkisch unterstütze SNA. Diese plündern die Dörfer, vergewaltigen, morden, entführen, foltern und verüben zahlreiche menschenrechtswidrige Massaker an der Zivilbevölkerung. Das Sprechen der kurdischen Sprache wird verboten und die geschichtstragenden Olivenhaine werden abgebrannt. Tausende sind gezwungen ihre Heimat zu verlassen. Da Afrin ein Zufluchtsort für viele Menschen geworden war, die vor Kriegen fliehen mussten, wie zum Beispiel durch die Angriffe des IS auf die Jesid*innen in Shengal, war diese Vertreibung für Viele bereits die zweite in ihrem Leben. Die Menschen aus Afrin gaben das Ziel nicht auf, zurückzukehren. Viele entfernten sich daher nur so weit wie nötig, gingen nach Aleppo oder nach Shehba. Auch in Shehba waren die Angriffe der SNA präsent und viele Menschen hatten die Region verlassen. Shehba war von der türkischen Besatzung und dem totalitären syrischen Assad-Regime umzingelt, einem wirtschaftlichen Embargo und ständigen Angriffen ausgeliefert. Tausende Binnenvertriebene aus Afrin entwickelten in den Geflüchtetencamps eine Perspektive eines freien, gemeinschaftlichen Lebens. „Nach unserer Ankunft [in Shehba] haben wir zunächst drei Monate lang die Familien in den Zelten besucht. Wir sind von Haus zu Haus gegangen und haben miteinander darüber gesprochen, wie Frauen ihren Lebensunterhalt selbst bestreiten, Probleme frühzeitig erkennen und ihre Kinder und die Umgebung sauber halten können. Denn wenn Frauen gut vorbereitet und gestärkt sind, können sie die ganze Familie versorgen. Anschließend haben wir uns im Gemeinderat getroffen. Wir besprachen unsere Situation, die Kriegslage, wie es zu unserer Vertreibung gekommen war und wie wir uns künftig organisieren wollten.“ In den Geflüchtetencamps wurde auch die Selbstverteidigung selbst organisiert. „Wer auch immer ins Camp kam, in die Kommune, wenn ein Fremder kam, hat jemand aus dem Selbstverteidigungskomitee direkt nachgesehen, wer es ist. Es ging ihnen darum, das alltägliche Leben gut zu organisieren und eine Zukunft zu gestalten, die die Kriegssituation überwinden kann. „Wir hatten in Shehba eine Kita eingerichtet. Für den ersten Tag der Kinder war alles vorbereitet. Aber wir mussten den Kindergarten aufgeben und Shehba verlassen.“ Sieben Jahre lang hatten die Menschen aus Afrin in Shehba gelebt und sich dort in den Camps weiterhin selbstverwaltet gegen die Angriffe der Türkischen Armee verteidigt. „Wenn deine Hände in der Erde etwas anpflanzen, baust du Wissen und Energie auf. Du kannst Frauen aus Afrin nicht von der Natur trennen. Man denkt, in den Camps würde gar nichts wachsen. Doch wir haben alles angepflanzt. Davon getrennt zu sein, ist wie von der eigenen Schönheit, der Liebe des Lebens, des Geistes getrennt zu sein.“ Als im Herbst 2024 das Assad-Regime gestürzt wurde, nutzte die Türkei diesen Moment und griff die Region mit Luft- und Bodenangriffen durch SNA und das türkische Militär an. Am 2. Dezember 2024 wurden die Geflüchtetencamps evakuiert und die Menschen mussten erneut fliehen. Das „hat einen Einfluss auf die Menschen. Frauen sind am meisten beeinflusst. Weil sie oft ans Haus gebunden sind. Sie versorgen den Haushalt, ziehen die Kinder groß. Ob alles lebensnotwendige verfügbar ist oder nicht, ob es Arbeit gibt oder nicht, ob alles läuft oder nicht, es beeinflusst sie. Einige Probleme werden erlebt und Schwierigkeiten, durch dieses Fliehen“, erzählt eine der Frauen. Eine andere Frau fügt hinzu: „Als wir von Shehba fliehen mussten und hierher kamen, war Winter. Wir waren in der Kälte in Zelten. Aber die Frauen haben Widerstand geleistet und sich selbst in den Camps verteidigt, denn eine Frau, die nicht organisiert ist und sich nicht verteidigen kann, kann unter solchen Bedingungen nicht leben. […] Die Frauen ermutigen sich gegenseitig, um den Bedingungen zu trotzen.“ Manche Familien sind in die Städte gegangen, haben Arbeit aufgenommen, andere sind in andere Geflüchtetencamps gezogen, wie die Frauen dieses Interviews und wieder andere sind nach Aleppo gezogen. In Aleppo wurden sie in den selbstverwalteten Stadtteilen Shehmesud und Ashafriye in die dortige Nachbarschaftskommunen integriert und engagierten sich in den Komitees. Die restlichen Teile der Stadt Aleppo unterstehen der neuen Syrischen Übergangsregierung, die sich nach der Machtübernahme der islamistischen Miliz Hay’at Tahrir al-Sham (HTS) im Herbst 2024 bildete. Damit haben die zwei selbstverwalteten Stadtteile durch ihre Lage eine bedeutende Rolle und waren immer wieder Ort von Auseinandersetzungen. Die Übergangsregierung schürte Spaltungen und Hetze, vor allem gegen religiöse und ethnische Minderheiten in den selbstverwalteten Vierteln. In einem Verhandlungsprozess zur Integration der Selbstverteidigungseinheiten der Autonomen Selbstverwaltung, der Demokratischen Kräfte Syriens (QSD), in die Übergangsregierung wurde sich am 10. März 2024 auf ein Abkommen geeinigt. Das Ziel einer Demokratisierung sollte ein Syrien schaffen, in der alle dort ansässigen Menschen gemeinsam Heimat finden können. So lautet Punkt 7 des Abkommens: „Ablehnung von Aufrufen zur Spaltung, Hassreden und Versuchen, Zwietracht zwischen den Bevölkerungsgruppen Syriens zu säen.“ Und Punkt 5: „Gewährleistung der Rückkehr aller vertriebenen Syrerinnen und Syrer in ihre Städte und Dörfer und Gewährleistung ihres Schutzes durch den syrischen Staat.“In der Umsetzung des Abkommens und einer Dezentralisierung Syriens hatte Aleppo eine besondere Rolle. Die Demokratischen Kräfte Syriens übergaben die Wahrung der Sicherheit der selbstverwalteten Stadtviertel an interne Sicherheitskräfte, welche in den Selbstverteidigungskomitees der Kommunen wurzeln. Im April 2024 unterzeichnete der zivile Rat der Stadtviertel ein Abkommen mit der Syrischen Übergangsregierung. Darin wird bestätigt, dass die beiden Stadtteile selbstverwaltet bleiben und dennoch als Teil von Aleppo anerkannt werden, wobei die soziale und kulturelle Identität des Gebiets respektiert wird. Die Straßen in den restlichen Teil Aleppos sollten geöffnet werden und die Verantwortung über die Sicherheit der Viertel gemeinsam getragen werden. Gegen Ende des Jahres wurde immer klarer, dass die Prozesse der Demokratisierung und Dezentralisierung Syriens blockiert werden. Die daraus folgenden Spannungen zeigten sich vor allem in den Vierteln in Aleppo. Im Dezember wurden die Zufahrtsstraßen in die Viertel von den Regierungstruppen blockiert, sodass die Versorgung erschwert wurde. Es folgten militärische Auseinandersetzungen zwischen Regierung und internen Sicherheitskräften auf Angriffe auf Demonstrationen der Bevölkerung. Am 6. Januar 2026 griffen die Söldnermilizen der Syrischen Übergangsregierung und der Türkei mit schweren Waffen gezielt Zivilist*innen und Infrastruktur an. Sie mordeten und zerstörten. Das Şehid-Xalid-Fecir-Kranken-haus wurde von der Regierung zu einem militärischen Ziel erklärt und zerstört, wodurch die medizinische Versorgung von hunderten Verletzen verhindert wurde. Viele verließen die Viertel und begaben sich ins Ungewisse. Andere folgten dem Aufruf der Kommunen und Räte und beschlossen, in ihren Vierteln zu bleiben und Widerstand zu leisten. Die internen Sicherheitskräfte der Selbstverwaltung verteidigten die Viertel und leisteten Widerstand, während die islamistischen Söldnergruppen mit menschenverachtenden Methoden angriffen. Dabei filmten sie ihre Taten und stellten sie ins Internet, so dass die ganze Welt sehen konnte, wie sie gefangene Zivilist*innen demütigten und die Leichen der Ermordeten verstümmelten und schändeten. Den Körper einer ermordeten kurdischen Kämpferin warfen sie unter dem Gejohle von Islamisten aus dem dritten Stock auf die Straße. Gerade die Frauen erfahren besondere Gewalt durch die faschistisch-islamistischen Angreifer. Der Widerstandswille der Gesellschaft in Nord-und Ostsyrien ist groß. Die Herausforderungen, mit denen sie konfrontiert ist, auch. Mit ihrem Widerstand zeigt sie der Welt, dass Revolution, Selbstbestimmung und Frauenbefreiung möglich sind. Der 11. Januar 2026 war ein Tag von Verlust. Eine weitere Heimat wurde genommen. Der Widerstandskonvoi aus Aleppo wurde mit einer Stimmung voller Schmerz und Wut empfangen. Die Menschen riefen „Bijî Berxwedana Şêxmeqsûd, Bijî Berxwedana Eşrefiye!“ (Hoch lebe der Widerstand in Scheich Maksud und Aschrafia). Sie sangen: „Berxwedan Jiyan e!“ (Widerstand ist Leben). Sie schwenkten Fahnen und, trotz der Tränen in den Augen, des Schmerzes, den jeder Krieg bringt, steht eines für sie fest: nur ein widerständiges Leben kann Frieden bringen. Auch nach acht Jahren Besatzung Afrins sind die Menschen fest entschlossen zurückzukehren. „Alle sagen, die Milizen haben Afrin eingenommen, die Bäume gefällt, sie töten, besetzen und zerstören alles. Aber wir wollen auf unser Land zurückkehren. Wir werden Afrin wieder grün machen, so wie es vorher war. Wir Frauen haben diesen Glauben.“ So beendet eine der Frauen das Gespräch. Eine andere fügt hinzu: „Ich sage, wenn ich nach Afrin zurückkehre, werde ich auf die Spitze eines Berges gehen, ein Lehmhaus bauen und dort leben. Wir werden uns selbst versorgen. Wir werden zu unserer Kultur und Lebensweise zurückkehren, so dass wir die Jahre, die wir Afrin verlassen mussten, hinter uns lassen können.“ **Dies ist ein Beitrag aus der aktuellen Ausgabe der Graswurzelrevolution. Schnupperabos zum Kennenlernen gibt es _hier._** ###### **Wir freuen uns auch über Spenden auf unserSpendenkonto.** Maria Blauwig, Nord-/Ost-Syrien, 15. Januar 2026 Leitartikel

#GWR506
Widerstand heißt Leben! – Berxwedan Jiyan e!

Die Angriffe in Aleppo und Nord-/Ost-Syrien aus Sicht von Kurd*innen, die nun erneut vertrieben werden
#Syrien
www.graswurzel.net/gwr/2026/01/widerstand-h...

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Syrien: Das lange Warten auf Wasser Einstige Kornkammer leidet unter der Klimakrise.

#Syrien: In der Region, wo drei Viertel des Weizens des Landes angebaut werden, fehlt es an #Wasser. CARE hilft mit @euinemergencies.ec.europa.eu mit Wassertanks und Solaranlagen zum Betreiben von Pumpen. @saraheaster.bsky.social

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#Syrien verbietet defacto den Verkauf von Alkohol in der Hauptstadt Damaskus. „Ab heute werden wir wohl gezwungen sein, Alkohol heimlich und nur zu Hause zu trinken“, hat mir ein dort lebender Syrer erzählt.

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Amid US-Israeli Campaign, Iranian Kurds Watch And Wait A photojournalist gained access to a mountain stronghold in Iraq where exiled Iranian Kurds are preparing for conflict against the Iranian regime.

Kurderna i #Iran har förhoppningsvis insikt i hur kurderna i #Syrien lämnades utan stöd när den nya regimen klev in. Varken #CIA eller 🤡 i Vita huset är särskilt tillförlitlga.

www.rferl.org/a/iran-iraq-... #säkpol #föpol

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