Zitat von Reinhard Bispinck, ehemaliger Leiter des WSI-Tarifarchivs: "Die Tarifvertragsparteien entwickeln seit Jahrzehnten – mal mehr, mal weniger konfliktreich – ein branchenspezifisches Regelwerk für die Arbeitszeit und ihre betriebliche Gestaltung. Dabei finden sie immer wieder einen Kompromiss zwischen den betrieblichen Flexibilitätsforderungen und den Arbeitszeitinteressen der Beschäftigten."
Das geltende #Arbeitsgesetz ist nicht starr. So kann #Arbeitszeit ohne Rechtfertigung auf bis zu zehn Stunden täglich ausgeweitet werden, wenn innerhalb von sechs Monaten ein Ausgleich erfolgt. Zudem können Arbeitgeberverband und Gewerkschaften Abweichungen per #Tarifvertrag aushandeln. (2/5)