Das ergibt sich schon aus unabänderbaren #Art1GG und insbesonder #Art2GG Recht auf Leben: In einer zerstörten Umwelt gibt es weder würdevolles Leben, noch körperliche Unversehrtheit mehr, dass eine freie Entfaltung d Persönlichkeit erlaubt.
#Art20aGG hat da eher einen redundant erläuternden Wert.
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