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Hashtag
#Art20aGG
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Das ergibt sich schon aus unabänderbaren #Art1GG und insbesonder #Art2GG Recht auf Leben: In einer zerstörten Umwelt gibt es weder würdevolles Leben, noch körperliche Unversehrtheit mehr, dass eine freie Entfaltung d Persönlichkeit erlaubt.

#Art20aGG hat da eher einen redundant erläuternden Wert.

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@umwelthilfe.bsky.social

Da freut sich sicher #BVerfG Karlsruhe, wenn es das zugehörige Änderungsgesetz wg Mißachtung von #Art20aGG und Klimaurteil für verfassungswidrig erklären darf, womöglich sogar im Rahmen einer Eilenscheidung.

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Sharepic bestehend aus: 
Ein Mund mit einer Sprechblase: "Herr Merz. Klimaschutz ist Ihre Pflicht – laut Verfassung!"
Text darunter: 
Artikel 20a Grundgesetz: "Der Staat schützt die natürlichen Lebensgrundlagen"
unten links der Schriftzug "#Klimaschutz ist das Fundament"
unten rechts: Logos von GermanZero Hamburg und vom For-Future-Bündnis

Sharepic bestehend aus: Ein Mund mit einer Sprechblase: "Herr Merz. Klimaschutz ist Ihre Pflicht – laut Verfassung!" Text darunter: Artikel 20a Grundgesetz: "Der Staat schützt die natürlichen Lebensgrundlagen" unten links der Schriftzug "#Klimaschutz ist das Fundament" unten rechts: Logos von GermanZero Hamburg und vom For-Future-Bündnis

#Klimaschutz ist Ihre Pflicht, Herr #Merz!
Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen ist im Grundgesetz #Art20aGG verankert.
Für die Freiheitssicherung jetzt und in der Zukunft (👉 Urteil #BVerfG)

#KlimaschutzistdasFundament #intertemporaleFreiheitssicherung
#VerantwortungJetzt #KlimaschutzJetzt

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#Klimaschutz #Art20aGG

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... und laut Klimaforschung, auf die das BVG- Urteil sich stützt.
Wichtig: Die zu erhaltenden Freiheiten ins Bewusstsein rücken statt den vermeintlichen Freiheitsverlust durch notwenige Verbote und Verzicht.
#Generationengerechtigkeit #Art20aGG

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Vermisse den Hinweis unter Verweis auf #Art20aGG und das Klimaurteil des BVerVG, das Klimaschutz Verfassungsrang hat und der derzeitige Plan somit verfassungswidrig ist.

Außerdem Hinweis, dass verfallende Infrastruktur erheblich der Wirtschaft schadet und daher Sanierung vor Neubau notwendig ist

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Screenshot eines Teils von Seite 2 der Studie.
"Zu beachten ist dabei aber die in der Verkehrswissenschaft verbreitete Erkenntnis, dass der Ausbau von Verkehrsinfrastruktur nicht nur darauf abzielt, bestehende Engpässe zu beseitigen. Der Ausbau von Straßen, Schienen und anderer Infrastruktur mit Verkehrsbezug bedient nicht allein eine bestehende Nachfrage, sondern sie schafft auch ein Angebot innerhalb des Verkehrssystems. Werden die Kapazitäten und Erreichbarkeiten eines spezifischen Verkehrsträgers erhöht, so verschafft ihm dies Vorteile und beeinflusst die individuelle Verkehrsmittelwahl der Nutzenden. Plakativer ausgedrückt: Der Bau einer neuen Straße bedient nicht nur eine bestehende Nachfrage, sondern schafft auch eine neue, indem die Attraktivität des Straßenverkehrs im Vergleich zu anderen Optionen erhöht wird."

Screenshot eines Teils von Seite 2 der Studie. "Zu beachten ist dabei aber die in der Verkehrswissenschaft verbreitete Erkenntnis, dass der Ausbau von Verkehrsinfrastruktur nicht nur darauf abzielt, bestehende Engpässe zu beseitigen. Der Ausbau von Straßen, Schienen und anderer Infrastruktur mit Verkehrsbezug bedient nicht allein eine bestehende Nachfrage, sondern sie schafft auch ein Angebot innerhalb des Verkehrssystems. Werden die Kapazitäten und Erreichbarkeiten eines spezifischen Verkehrsträgers erhöht, so verschafft ihm dies Vorteile und beeinflusst die individuelle Verkehrsmittelwahl der Nutzenden. Plakativer ausgedrückt: Der Bau einer neuen Straße bedient nicht nur eine bestehende Nachfrage, sondern schafft auch eine neue, indem die Attraktivität des Straßenverkehrs im Vergleich zu anderen Optionen erhöht wird."

Markierte Textstellen auf Seite 2: 
"Gerade vor dem Hintergrund der Klimaschutzziele darf es nicht darum gehen, eine prognostizierte Infrastrukturnachfrage eines unverändert straßenzentrierten Verkehrssystems möglichst weitgehend zu befriedigen. […]
Dies gilt umso mehr, weil im Ausbau von Verkehrsinfrastruktur ausgesprochen hohe Finanzmittel verausgabt werden. Daher ist gerade beim Straßenausbau jedes Projekt kritisch auf seine Sinnhaftigkeit hin zu überprüfen. […]
Projekte, die lediglich bestehende Strukturen zementieren, indem sie einem nicht nachhaltigen Verkehrssystem zusätzliche Kapazitäten hinzufügen, sind daher abzulehnen. Die so freiwerdenden finanziellen Spielräume könnten aktiv in den Ausbau klimakonformerer Verkehrsangebote investiert werden (v.a. Ausbau Schieneninfrastruktur, künftige Finanzierung des Deutschlandtickets und eines bundesweiten Sozialtickets, flächenhafter ÖPNV-Ausbau u.v.m.)."

Markierte Textstellen auf Seite 2: "Gerade vor dem Hintergrund der Klimaschutzziele darf es nicht darum gehen, eine prognostizierte Infrastrukturnachfrage eines unverändert straßenzentrierten Verkehrssystems möglichst weitgehend zu befriedigen. […] Dies gilt umso mehr, weil im Ausbau von Verkehrsinfrastruktur ausgesprochen hohe Finanzmittel verausgabt werden. Daher ist gerade beim Straßenausbau jedes Projekt kritisch auf seine Sinnhaftigkeit hin zu überprüfen. […] Projekte, die lediglich bestehende Strukturen zementieren, indem sie einem nicht nachhaltigen Verkehrssystem zusätzliche Kapazitäten hinzufügen, sind daher abzulehnen. Die so freiwerdenden finanziellen Spielräume könnten aktiv in den Ausbau klimakonformerer Verkehrsangebote investiert werden (v.a. Ausbau Schieneninfrastruktur, künftige Finanzierung des Deutschlandtickets und eines bundesweiten Sozialtickets, flächenhafter ÖPNV-Ausbau u.v.m.)."

Fortsetzung Seite 2-3, markierte Textstellen: 
"Grundlage dafür muss eine Verkehrsprognose sein, die nicht das bestehende Verkehrssystem fortschreibt, sondern eine nachhaltigere Vision entwickelt und somit die Legitimation für die dafür notwendigen Infrastrukturentscheidungen unterstreicht. […]
Die für die BPÜ verwendete Verkehrsprognose orientiert sich an „den heute absehbaren Entwicklungen" und nicht an den Klimazielen der Bundesregierung. Daher beziehen sich die Erkenntnisse der BPÜ auf einen Prognosefall, der die Anforderungen des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) nicht berücksichtigt."

Fortsetzung Seite 2-3, markierte Textstellen: "Grundlage dafür muss eine Verkehrsprognose sein, die nicht das bestehende Verkehrssystem fortschreibt, sondern eine nachhaltigere Vision entwickelt und somit die Legitimation für die dafür notwendigen Infrastrukturentscheidungen unterstreicht. […] Die für die BPÜ verwendete Verkehrsprognose orientiert sich an „den heute absehbaren Entwicklungen" und nicht an den Klimazielen der Bundesregierung. Daher beziehen sich die Erkenntnisse der BPÜ auf einen Prognosefall, der die Anforderungen des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) nicht berücksichtigt."

Erster Absatz des Fazits auf Seite 62: 
"Die für die kommenden Infrastrukturentscheidungen maßgebliche BMDV-Prognose muss sich den Vorwurf gefallen lassen, in ihren Grundprämissen bezüglich Klimaschutz einen unzureichenden Gestaltungswillen zu beinhalten. Dies zeigt sich in einer zu zurückhaltenden, konservativen Ausgestaltung der Prämissen im Hinblick auf den Klimaschutz. Im Ergebnis entsteht ein Mengengerüst der Verkehrsnachfrage, das v.a. strukturell eine weitgehende Fortschreibung des Status quo darstellt und zum Teil bestehende Trends sogar überzeichnet. Die Klimaschutzziele werden damit zwangsläufig verfehlt. Mehr noch: Als Entscheidungsgrundlage für die Infrastrukturinvestitionen der kommenden Jahre wird eine BMDV-Prognose mit diesen Annahmen nicht nur keine Fehlentwicklungen verhindern, sondern auch einen Beitrag zu deren Zementierung leisten."

Erster Absatz des Fazits auf Seite 62: "Die für die kommenden Infrastrukturentscheidungen maßgebliche BMDV-Prognose muss sich den Vorwurf gefallen lassen, in ihren Grundprämissen bezüglich Klimaschutz einen unzureichenden Gestaltungswillen zu beinhalten. Dies zeigt sich in einer zu zurückhaltenden, konservativen Ausgestaltung der Prämissen im Hinblick auf den Klimaschutz. Im Ergebnis entsteht ein Mengengerüst der Verkehrsnachfrage, das v.a. strukturell eine weitgehende Fortschreibung des Status quo darstellt und zum Teil bestehende Trends sogar überzeichnet. Die Klimaschutzziele werden damit zwangsläufig verfehlt. Mehr noch: Als Entscheidungsgrundlage für die Infrastrukturinvestitionen der kommenden Jahre wird eine BMDV-Prognose mit diesen Annahmen nicht nur keine Fehlentwicklungen verhindern, sondern auch einen Beitrag zu deren Zementierung leisten."

Die vom #BMDV verwendete #Verkehrsprognose berücksichtigt die Anforderungen des #KSG nicht. Die auf ihr basierende Straßenbauplanung zementiert aktuelle Fehlentwicklungen für Jahrzehnte und ist damit offensichtlich verfassungswidrig.
#Art20aGG
@spdfraktion.de @gruene-bundestag.de @fdpbt.de

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Abgebildet ist Peter Kasten vom Ökoinstitut, der in dieser Folge interviewt wird, daneben Schriftzug und Logo des Podcasts "Wenden bitte!" mit einer Pfanne, in der gerade ein Pfannkuchen gewendet wird.

Abgebildet ist Peter Kasten vom Ökoinstitut, der in dieser Folge interviewt wird, daneben Schriftzug und Logo des Podcasts "Wenden bitte!" mit einer Pfanne, in der gerade ein Pfannkuchen gewendet wird.

Im Gegensatz zu den Verlautbarungen aus den Führungsetagen von Finanz- und Verkehrsministerium sind die Ausführungen in diesem Podcast schlüssig und kohärent.
Wir können uns und Unredlichkeit und Klimaschutzblockaden in verantwortlichen Positionen nicht länger leisten.

www.oeko.de/podcast/scha...

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