Screenshot https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1930/1/A50/NOR40139667
Screenshot https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20008504&FassungVom=2024-10-14
Mir geht es um die "Mitwirkung des Nationalrats und des Bundesrats an der Vollziehung des Bundes" und entlang welcher Optimierungsparameter und welchem zeitlichen Betrachtungshorizont das passiert.
also "in welchem Umfang" ?
und wie "be(ob)achten" #NRAbg und #BRAbg dabei §1 BVG Nachhaltigkeit.
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