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#Brokstedt
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Messerangriff in Regionalzug bei Brokstedt - Günther legt Kranz am Jahrestag nieder Schleswig-Holsteins Ministerpräsident hat drei Jahre nach dem Angriff im Regionalzug mit einer Kranzniederlegung an die Opfer erinnert. Auch ein Angehöriger u

Messerangriff in Regionalzug bei Brokstedt - Günther legt Kranz am Jahrestag nieder

#Brokstedt #DanielGünther #Messerangriff #Regionalzug #SchleswigHolstein
bahnblogstelle.com/247021/messe...

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illegal und nur „großzügigerweise“ hier.

Das ist falsch. #Brokstedt ist kein Beispiel für „illegale Migration“, kein Beispiel für Mängel bei Rückführungen, kein Beispiel für das, was Merz mit seiner #Stadtbild Metapher behauptete, zu meinen.

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Im kursiven Text steht wortwörtlich wahrheitswidrig:

„Sein Asylantrag wurde abgelehnt, er bekam aber subsidiären Schutz.“

Diese Falschdarstellung wurde auch in der Sendung „KLAR“ wiederholt.

Viele Zuschauer denken irrtümlich, der Täter von #Brokstedt hätte gar nicht im Land sein dürfen, wäre

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Bild eines schriftlichen Asylantrags gemäß § 14 Abs. 2 AsylG. So lautet auch die Überschrift. 2 Ankreuzmöglichkeiten stehen untereinander:

1. „Unbeschränkter Asylantrag
Ich stelle einen Antrag auf Zuerkennung internationalen Schutzes (Flüchtlingseigenschaft gemäß § 3 AsylG und subsidiärer Schutzstatus gemäß § 4 AsylG) und auf Anerkennung der Asylberechtigung nach Art. 16a GG.“

2. „Beschränkter Asylantrag
Ich stelle einen Antrag auf Zuerkennung internationalen Schutzes (Flüchtlingseigenschaft gemäß § 3 AsylG und subsidiärer Schutzstatus gemäß § 4 AsylG).“

Darüber in einem Kasten mit grauem Hintergrund ein Hinweis zum Zweck des schriftlichen Antrags und die Zieladresse.

Bild eines schriftlichen Asylantrags gemäß § 14 Abs. 2 AsylG. So lautet auch die Überschrift. 2 Ankreuzmöglichkeiten stehen untereinander: 1. „Unbeschränkter Asylantrag Ich stelle einen Antrag auf Zuerkennung internationalen Schutzes (Flüchtlingseigenschaft gemäß § 3 AsylG und subsidiärer Schutzstatus gemäß § 4 AsylG) und auf Anerkennung der Asylberechtigung nach Art. 16a GG.“ 2. „Beschränkter Asylantrag Ich stelle einen Antrag auf Zuerkennung internationalen Schutzes (Flüchtlingseigenschaft gemäß § 3 AsylG und subsidiärer Schutzstatus gemäß § 4 AsylG).“ Darüber in einem Kasten mit grauem Hintergrund ein Hinweis zum Zweck des schriftlichen Antrags und die Zieladresse.

Text: 

In der Praxis kommt dem nationalen Schutz gegenüber dem internationalen Schutz eine untergeordnete Bedeutung zu. […]
[gekürzt wegen Zeichenbegränzung]
Im Übrigen wurde internationaler Schutz gewährt: In 15.728 Fällen wurde die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt, in 181 Fällen die internationale subsidiäre Schutzberechtigung. Der Bedeutungsverlust des Asylrechts aus Art. 16a Abs. 1 GG beruht insbesondere darauf, dass einerseits die Rechtsstellung des Asylberechtigten derjenigen des Flüchtlings weitgehend entspricht, andererseits aber die Voraussetzungen für die Flüchtlingsanerkennung weniger streng sind. Beispielsweise kommt eine Flüchtlingsanerkennung – im Gegensatz zur Anerkennung der Asylberechtigung nach Art. 16a Abs. 1 GG – auch bei nicht-staatlicher Verfolgung in Betracht, § 3c Nr. 3 AsylG. Da der Asylantrag nach § 13 Abs. 2 AsylG grundsätzlich auch den Antrag auf internationalen Schutz enthält, führt die Ablehnung der Asylberechtigung nicht schon zur Ablehnung des Asylantrags, vielmehr wird stets auch die Zuerkennung von internationalem Schutz geprüft [die letzten beiden Sätze sind rot eingerahmt]. Die unionsrechtliche Basis des in deutsches Recht umgesetzten internationalen Schutzes wirkt sich ferner auf den Spielraum des nationalen Gesetzgebers aus: Änderungen müssen EU-Recht beachten. Weiter ist zu berücksichtigen, dass Änderungen des nationalen Schutzes kaum praktische Wirkungen entfalten, wenn die internationalen Schutzkategorien einen weitergehenden Schutz gewährleisten.
Quellen:
– Tiedemann, Flüchtlingsrecht – Die materiellen und verfahrensrechtlichen Grundlagen (2015)
– BAMF, Asylgeschäftsstatistik 10/2015, abrufbar unter: http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Down-
loads/Infothek/Statistik/Asyl/201510-statistik-anlage-asyl-geschaeftsbericht.pdf (letzter Abruf 04.12.2015)

Fußzeile: 

Verfasser/in: Dr. Birgit Reese/RR Dr. Marten Vogt – Fachbereich WD 3, Verfassung und Verwaltung

Text: In der Praxis kommt dem nationalen Schutz gegenüber dem internationalen Schutz eine untergeordnete Bedeutung zu. […] [gekürzt wegen Zeichenbegränzung] Im Übrigen wurde internationaler Schutz gewährt: In 15.728 Fällen wurde die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt, in 181 Fällen die internationale subsidiäre Schutzberechtigung. Der Bedeutungsverlust des Asylrechts aus Art. 16a Abs. 1 GG beruht insbesondere darauf, dass einerseits die Rechtsstellung des Asylberechtigten derjenigen des Flüchtlings weitgehend entspricht, andererseits aber die Voraussetzungen für die Flüchtlingsanerkennung weniger streng sind. Beispielsweise kommt eine Flüchtlingsanerkennung – im Gegensatz zur Anerkennung der Asylberechtigung nach Art. 16a Abs. 1 GG – auch bei nicht-staatlicher Verfolgung in Betracht, § 3c Nr. 3 AsylG. Da der Asylantrag nach § 13 Abs. 2 AsylG grundsätzlich auch den Antrag auf internationalen Schutz enthält, führt die Ablehnung der Asylberechtigung nicht schon zur Ablehnung des Asylantrags, vielmehr wird stets auch die Zuerkennung von internationalem Schutz geprüft [die letzten beiden Sätze sind rot eingerahmt]. Die unionsrechtliche Basis des in deutsches Recht umgesetzten internationalen Schutzes wirkt sich ferner auf den Spielraum des nationalen Gesetzgebers aus: Änderungen müssen EU-Recht beachten. Weiter ist zu berücksichtigen, dass Änderungen des nationalen Schutzes kaum praktische Wirkungen entfalten, wenn die internationalen Schutzkategorien einen weitergehenden Schutz gewährleisten. Quellen: – Tiedemann, Flüchtlingsrecht – Die materiellen und verfahrensrechtlichen Grundlagen (2015) – BAMF, Asylgeschäftsstatistik 10/2015, abrufbar unter: http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Down- loads/Infothek/Statistik/Asyl/201510-statistik-anlage-asyl-geschaeftsbericht.pdf (letzter Abruf 04.12.2015) Fußzeile: Verfasser/in: Dr. Birgit Reese/RR Dr. Marten Vogt – Fachbereich WD 3, Verfassung und Verwaltung

Der kursiv gehaltene Text (nicht Interview) enthält einen Fehler, der seit 3 Jahren kursiert:

Dem Asylantrag des Täters war nach § 4 Abs. 1 AsylG stattgegeben worden.
Er bekam nicht „aber“ subsidiären Schutz, sondern genau diesen hatte er mit dem Asylantrag beantragt.

#Fehlerkultur #Brokstedt

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Drei Jahre nach Attacke - Weitere Regionalzüge im Norden erhalten Kameras 1,2 Millionen Euro für mehr Sicherheit: Schleswig-Holstein rüstet 55 Züge mit Videotechnik nach. Wer bekommt Zugriff auf die gespeicherten Bilder? Vie

Drei Jahre nach Attacke - Weitere Regionalzüge im Norden erhalten Kameras

#Brokstedt #Bundespolizei #Gewalt #Kamera #Messerverbot #Polizei #Regionalverkehr #SchleswigHolstein #Videoüberwachung
bahnblogstelle.com/246984/drei-...

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unterschiedlicher Behörden aus unterschiedlichen Bundesländern. Möglicherweise hätten Datenschutzbestimmungen gelockert werden müssen.

Das kann ich alles nicht genau beurteilen, aber mit „illegaler Migration“ hatte dieses schreckliche Verbrechen in #Brokstedt nichts zu tun.

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Da sich das Attentat in #Brokstedt vom 25. Januar 2023 zum dritten Mal jährt, möchte ich daran erinnern, dass viele Darstellungen (auch Wikipedia) objektiv falsch sind.

Dem Asylantrag des Täters wurde nach § 4 Abs. 1 AsylG stattgegeben, dies zieht von Rechts wegen eine Aufenthaltserlaubnis nach

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Ergänzender Hinweis zur sehenswerten Zapp-Sendung:

bsky.app/profile/zapp...

#Brokstedt #KLAR #Ruhs

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Video

Julia Ruhs behauptet hier ein paar Minuten später bei Thadeusz, es wäre ihr, beziehungsweise der Redaktion, besonders um „illegale Migration“ gegangen.

Der Fall #Brokstedt ist aber eben kein Beispiel für illegale Migration.

Dieser Eindruck wurde nur suggeriert durch die Falschbehauptung,

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Ja, und auch kein Wort zur #Fehlerkultur. Gleich die erste Sendung des Formats „KLAR“ enthielt in den ersten 3 Minuten einen nicht unbedeutenden Sachfehler.

Einfach mal Zuschauer fragen, was denn im Fall #Brokstedt bezüglich des Themas „Migration“ falsch gelaufen wäre.

Aber das ist dem NDR egal. 🫤

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dass der Aufenthalt des Täters in Deutschland ein Beispiel für ein Geschehen wäre, das beim Thema „Migration“ „falsch läuft“. Nein, was diesen Punkt betrifft, ist im Falle #Brokstedt gar nichts falsch gelaufen.

Überhaupt ist es merkwürdig, bei der Berichterstattung über stattgebende Entscheidungen

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[die] Behörden gaben die Informationen über seine vorherigen Straftaten nicht weiter …“

Bezüglich dieses Falls ist manches falsch gelaufen.

Aber welche Bezüge zum Thema „Migration“ gibt es?

„Was ist im Fall #Brokstedt falsch gelaufen?“

Wie antworten Menschen darauf, die die erste Sendung des

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Asylpolitik in Deutschland: Droht ein Kontrollverlust? I KLAR
Asylpolitik in Deutschland: Droht ein Kontrollverlust? I KLAR YouTube video by tagesschau

man auf die Frage erhielte, was im Fall #Brokstedt falsch gelaufen wäre. Thema der Sendung war „Migration: Was falsch läuft“.

Dieser Fall, der Doppelmord an zwei jungen Menschen im Zug, war Aufhänger der Sendung.

Auf der Youtube-Seite der Tagesschau steht dazu:

www.youtube.com/watch?v=onxw...

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Video

Und wieder #Brokstedt.

#Lanz: „Auch da wieder, was macht der eigentlich hier?“

Niemand:

„Der Täter hatte sein Recht in Anspruch genommen, in Deutschland einen Asylantrag zu stellen.
Seinem Asylantrag ist teilweise stattgegeben worden, ihm stand Schutz zu, also auch eine Aufenthaltserlaubnis.“

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um dort einen Antrag stellen zu „dürfen“, aus der Welt zu schaffen, und mein Versuch, die Falschbehauptung in der ersten KLAR-Sendung, der Asylantrag des Täters von #Brokstedt wäre abgelehnt worden, korrigiert zu bekommen, genauso grandios gescheitert ist, und alle diese Beiträge ohnehin keine

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Im Artikel:

„Trotz der Dublin-Vereinbarung, die regelt, dass Asylsuchende nur im ersten EU-Staat, in dem sie angekommen sind, einen Antrag auf Asyl stellen dürfen, …“

Nein. Dublin-III regelt, welcher Mitgliedstaat für das materielle Verfahren zuständig ist. In diesen kann ggf. eine Rücküberstellung erfolgen, eine Verpflichtung zur Antragstellung dort, gibt es nicht.

Beweis: Verordnung (EU) 2024/1351 Art. 17 Abs. 1 nebst Entsprechungstabelle in Anhang II.  (Art. 17 kommt nicht vor!).


**************************************************************


Text in Weiß auf Blau:

Falsche Behauptungen von der Politik [große Buchstaben]

Falsche Nachrichten kamen in den vergangenen zehn Jahren aber nicht nur von rechten Netzwerken. Denn auch seitens der Politik werden Desinformationen und Falschbehauptungen verbreitet. "Wenn Gerüchte kursieren und diese von Parteien - auch jenseits der extremen Ränder - aufgegriffen oder kommentiert werden, erreichen sie häufig erst dadurch eine größere Öffentlichkeit", sagt Humprecht.

Merkel entschied am 4. September 2015, Asylsuchenden aus Ungarn die Einreise nach Deutschland zu erlauben. Diese Entscheidung wurde zum Narrativ der "geöffneten Grenzen", obwohl durch das Schengen-Abkommen die Grenzen seit 1995 bereits geöffnet waren. Dennoch: Trotz der Dublin-Vereinbarung, die regelt, dass Asylsuchende nur im ersten EU-Staat, in dem sie angekommen sind, einen Antrag auf Asyl stellen dürfen, durften durch Merkels Entscheidung Geflüchtete, die in anderen Ländern ankamen, nun über die Grenze gehen.

„dürfen“ ist rot unterstrichen, rechts am Rand steht in roter Schrift „Falsch“. Links am Rand ein roter vertikaler Strich über die letzten 5 Zeilen.
Links oben ist in gelber Schrift der Text eingefügt:

Der Asylantrag 
darf bei jedem
Mitgliedstaat
eingereicht
werden.

Eine „Erlaubnis
zum Kommen“
ist nicht
notwendig!

Im Artikel: „Trotz der Dublin-Vereinbarung, die regelt, dass Asylsuchende nur im ersten EU-Staat, in dem sie angekommen sind, einen Antrag auf Asyl stellen dürfen, …“ Nein. Dublin-III regelt, welcher Mitgliedstaat für das materielle Verfahren zuständig ist. In diesen kann ggf. eine Rücküberstellung erfolgen, eine Verpflichtung zur Antragstellung dort, gibt es nicht. Beweis: Verordnung (EU) 2024/1351 Art. 17 Abs. 1 nebst Entsprechungstabelle in Anhang II. (Art. 17 kommt nicht vor!). ************************************************************** Text in Weiß auf Blau: Falsche Behauptungen von der Politik [große Buchstaben] Falsche Nachrichten kamen in den vergangenen zehn Jahren aber nicht nur von rechten Netzwerken. Denn auch seitens der Politik werden Desinformationen und Falschbehauptungen verbreitet. "Wenn Gerüchte kursieren und diese von Parteien - auch jenseits der extremen Ränder - aufgegriffen oder kommentiert werden, erreichen sie häufig erst dadurch eine größere Öffentlichkeit", sagt Humprecht. Merkel entschied am 4. September 2015, Asylsuchenden aus Ungarn die Einreise nach Deutschland zu erlauben. Diese Entscheidung wurde zum Narrativ der "geöffneten Grenzen", obwohl durch das Schengen-Abkommen die Grenzen seit 1995 bereits geöffnet waren. Dennoch: Trotz der Dublin-Vereinbarung, die regelt, dass Asylsuchende nur im ersten EU-Staat, in dem sie angekommen sind, einen Antrag auf Asyl stellen dürfen, durften durch Merkels Entscheidung Geflüchtete, die in anderen Ländern ankamen, nun über die Grenze gehen. „dürfen“ ist rot unterstrichen, rechts am Rand steht in roter Schrift „Falsch“. Links am Rand ein roter vertikaler Strich über die letzten 5 Zeilen. Links oben ist in gelber Schrift der Text eingefügt: Der Asylantrag darf bei jedem Mitgliedstaat eingereicht werden. Eine „Erlaubnis zum Kommen“ ist nicht notwendig!

Anlass wäre, dass immer noch nicht der meiner Meinung nach relevante Fehler in der ersten KLAR-Sendung korrigiert wurde, zu fragen wäre auch, warum dieser den meisten Leuten nicht aufgefallen ist.

Der Doppelmord in #Brokstedt war Aufmacher der Sendung und zog sich als roter Faden durch die gesamte

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Man muss aber auch über Mörder korrekt berichten.

In der Sendung, für die der Doppelmord in #Brokstedt der Aufmacher war, wurde die Falschbehauptung aufgestellt, der Asylantrag des Täters Ibrahim A. wäre abgelehnt worden.

In Wahrheit wurde dem Antrag stattgegeben. Mit dem Asylantrag beantragter

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die #tat wäre imho genauso zu #verhindern gewesen, wie die in #brokstedt... wo es bekanntlich sogar mehrere #tote gab durch den #irren #mörder! :-/ absolutes #behördenversagen & ein #armutszeugnis für unsere #gesellschaft bzw. die ach so freie #demokratie! #fail³ imho...

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Ergänzend: In der Sendung #KLAR wurde behauptet, der Asylantrag des Täters von #Brokstedt wäre abgelehnt worden.

Das ist falsch. Da dieser Fall geradezu der Aufhänger der Sendung war, ist es auch kein unerheblicher Fehler.

Ich habe schon mehrfach bei der Redaktion

bsky.app/profile/good...

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Text, schwarz auf weiß, die Wörter „Betreff“ und „Nachricht“ in fetter Schrift:


Betreff: Immer noch keine Korrektur eines sachlichen Fehlers in der Sendung KLAR: Migration: Was falsch läuft

Nachricht:

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich wende mich mit einer „allgemeinen E-Mail“, wie es im Kontaktformular heißt, weil ich mit meinem Anliegen bei der zuständigen Redaktion nicht weiterkomme. Ich wünschte mir also, dass auch Außenstehende sich mit der Angelegenheit beschäftigten. Manchmal ist man ja „betriebsblind“. Worum geht es?

Ich hatte auf einen objektiven Fehler in der Sendung „KLAR: Migration: Was falsch läuft“, der eigentlich leicht einsehbar ist, hingewiesen, aber bisher leider nur eine Antwort erhalten, die den Fehler wiederholte. 

In der Sendung „KLAR: Migration: Was falsch läuft“ wurde behauptet, dass der Asylantrag des Attentäters von Brokstedt abgelehnt worden wäre. Das ist falsch. Und das kann ich belegen.

Es ist unstrittig, wie mir die Redaktion in der ersten und bisher einzigen Antwort mitgeteilt hat, dass dem Täter der subsidiäre Schutzstatus zuerkannt worden ist. Also ist der Antrag auf Zuerkennung dieses Schutzstatus nicht abgelehnt worden. 

Die Zuerkennung des subsidiären Schutzstatus wird nach § 13 Abs. 2 AsylG mit dem Asylantrag beantragt, folglich liegt keine Ablehnung des Asylantrags vor, wenn ein mit dem Asylantrag beantragter Schutzstatus zuerkannt wird.

Hier könnte der Fehlerhinweis enden, denn ein Blick auf § 13 Abs. 2 Satz 1 AsylG sollte eigentlich genügen, sich davon zu überzeugen, dass der Asylantrag nicht als abgelehnt gelten kann, wenn der subsidiäre Schutzstatus zuerkannt worden ist. Satz 1 lautet:

„Mit jedem Asylantrag wird die Anerkennung als Asylberechtigter sowie internationaler Schutz im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 2 beantragt.“

Der internationale Schutz ist in Art. 2 der Richtlinie 2011/95/EU definiert und umfasst den subsidiären Schutz.

Ich hatte aber auch auf eine Ausarbeitung …  [Ende wegen Zeichenbegrenzung]

Text, schwarz auf weiß, die Wörter „Betreff“ und „Nachricht“ in fetter Schrift: Betreff: Immer noch keine Korrektur eines sachlichen Fehlers in der Sendung KLAR: Migration: Was falsch läuft Nachricht: Sehr geehrte Damen und Herren! Ich wende mich mit einer „allgemeinen E-Mail“, wie es im Kontaktformular heißt, weil ich mit meinem Anliegen bei der zuständigen Redaktion nicht weiterkomme. Ich wünschte mir also, dass auch Außenstehende sich mit der Angelegenheit beschäftigten. Manchmal ist man ja „betriebsblind“. Worum geht es? Ich hatte auf einen objektiven Fehler in der Sendung „KLAR: Migration: Was falsch läuft“, der eigentlich leicht einsehbar ist, hingewiesen, aber bisher leider nur eine Antwort erhalten, die den Fehler wiederholte. In der Sendung „KLAR: Migration: Was falsch läuft“ wurde behauptet, dass der Asylantrag des Attentäters von Brokstedt abgelehnt worden wäre. Das ist falsch. Und das kann ich belegen. Es ist unstrittig, wie mir die Redaktion in der ersten und bisher einzigen Antwort mitgeteilt hat, dass dem Täter der subsidiäre Schutzstatus zuerkannt worden ist. Also ist der Antrag auf Zuerkennung dieses Schutzstatus nicht abgelehnt worden. Die Zuerkennung des subsidiären Schutzstatus wird nach § 13 Abs. 2 AsylG mit dem Asylantrag beantragt, folglich liegt keine Ablehnung des Asylantrags vor, wenn ein mit dem Asylantrag beantragter Schutzstatus zuerkannt wird. Hier könnte der Fehlerhinweis enden, denn ein Blick auf § 13 Abs. 2 Satz 1 AsylG sollte eigentlich genügen, sich davon zu überzeugen, dass der Asylantrag nicht als abgelehnt gelten kann, wenn der subsidiäre Schutzstatus zuerkannt worden ist. Satz 1 lautet: „Mit jedem Asylantrag wird die Anerkennung als Asylberechtigter sowie internationaler Schutz im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 2 beantragt.“ Der internationale Schutz ist in Art. 2 der Richtlinie 2011/95/EU definiert und umfasst den subsidiären Schutz. Ich hatte aber auch auf eine Ausarbeitung … [Ende wegen Zeichenbegrenzung]

Screenshot eines Teils einer Seite der ARD-Mediathek. 

Zu sehen ist ein Bild einer pausierten Sendung. Der Hintergrund ist dunkelblau. In der Kopfzeile steht links neben einem Herz-Symbol „Meine ARD“ und in der Mitte „ARD“ mit dem Symbol des Ersten Programms, einer weißen 1 in einem Kreis mit weißem Umfang. 

Der pausierte Filmausschnitt zeigt einen jungen Mann, der in ländlicher Umgebung auf einer Zaunstange sitzt, der Kopf ist nicht mehr im Bildausschnitt. In Untertiteln steht darunter: „kam 2014 nach Deutschland, sein Asylantrag wurde abgelehnt“. In fetten roten Buchstaben steht darüber „Falsch“. Das Wort ist etwa um 20° gegen den Uhrzeigersinn gedreht.


Darüberhinaus sieht man, dass der Film bei 02:46 angehalten wurde.

Unter dem Ausschnitt stehen das NDR-Symbol und der Titel: „Migration: Was falsch läuft, 09.04.2025·KLAR·NDR UT“. Rechts ein kleines Bild mit Frau Ruhs und dem Titel des Formats, „KLAR“, in weißen Großbuchstaben.

Dann folgt ein Text, von dem nur die erste Zeile zu lesen ist: „Julia Ruhs und das Team von KLAR blicken in der ersten Folge auf die Folgen der Asylpolitik der“ 

Rechts steht „Video verfügbar: bis 09.04.2027 ∙ 22:00 Uhr“.

Screenshot eines Teils einer Seite der ARD-Mediathek. Zu sehen ist ein Bild einer pausierten Sendung. Der Hintergrund ist dunkelblau. In der Kopfzeile steht links neben einem Herz-Symbol „Meine ARD“ und in der Mitte „ARD“ mit dem Symbol des Ersten Programms, einer weißen 1 in einem Kreis mit weißem Umfang. Der pausierte Filmausschnitt zeigt einen jungen Mann, der in ländlicher Umgebung auf einer Zaunstange sitzt, der Kopf ist nicht mehr im Bildausschnitt. In Untertiteln steht darunter: „kam 2014 nach Deutschland, sein Asylantrag wurde abgelehnt“. In fetten roten Buchstaben steht darüber „Falsch“. Das Wort ist etwa um 20° gegen den Uhrzeigersinn gedreht. Darüberhinaus sieht man, dass der Film bei 02:46 angehalten wurde. Unter dem Ausschnitt stehen das NDR-Symbol und der Titel: „Migration: Was falsch läuft, 09.04.2025·KLAR·NDR UT“. Rechts ein kleines Bild mit Frau Ruhs und dem Titel des Formats, „KLAR“, in weißen Großbuchstaben. Dann folgt ein Text, von dem nur die erste Zeile zu lesen ist: „Julia Ruhs und das Team von KLAR blicken in der ersten Folge auf die Folgen der Asylpolitik der“ Rechts steht „Video verfügbar: bis 09.04.2027 ∙ 22:00 Uhr“.

Julia Ruhs, Thomas Berbner und Andreas Bachmann mögen anscheinend ungern einen Fehler zugeben.

In der Sendung

#KLAR: Migration: Was falsch läuft

unterlief der Redaktion ein Fehler, und zwar genau zu dem Fall, der sich als roter Faden durch die ganze Sendung zog: #Brokstedt.

#Fehlerkultur

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Das ist jetzt 3 Wochen her.

Die Falschbehauptung, der #Asylantrag des Attentäters von #Brokstedt (Aufmacher der Sendung) wäre abgelehnt worden, ist immer noch nicht korrigiert.

Die @ndr.de Redaktion hat den OFFENSICHTLICHEN Fehler immer noch nicht eingesehen.

Niemanden interessiert es¹.

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Brokstedt wäre abgelehnt worden. Das ist objektiv falsch und eigentlich auch leicht einsehbar, wenn man es denn will. #Brokstedt war der rote Faden der Sendung.

Wäre umgekehrt Frau Schayani ein solcher (!) Fehler unterlaufen, dann gäbe es mMn einen Riesenwirbel nebst großem Kotau des Senders. 🤷

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Bin gespannt, ob Frau Ruhs die Falschbehauptung, der Täter von #Brokstedt, Ibrahim A., wäre ein „abgelehnter Asylbewerber“ gewesen, wiederholt.
War er nicht. Seinem Asylantrag wurde teilweise stattgegeben, ihm wurde subsidiärer Schutz zuerkannt, was eine Aufenthaltserlaubnis nach sich zieht.

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Julia Ruhs' „allererster Meinungsbeitrag“ sorgte aus Gründen für Aufregung. In dieser Aufregung ging unter, welche ihrer Angaben in der Sache objektiv falsch waren.

Hoffentlich ist es nun nicht wieder so. Deshalb vorweg: Der Täter von #Brokstedt Ibrahim A. war kein „abgelehnter Asylbewerber“, auch

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Und was genau spielt die Nationalität für eine Rolle bei diesem Fall? #lanz #brokstedt

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Der Artikel beschreibt korrekt, dass das BaMF nach der gescheiterten Dublin-Überstellung den Asylantrag auch materiell prüfen musste ➡️ Zuerkennung subsidiärer Schutz.

Leider werden oft Täter mit Schutzstatus fälschlicherweise als abgelehnte Asylbewerber bezeichnet. #Solingen #Brokstedt #Mannheim

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NDR Story: Die Messerattacke von Brokstedt Das Urteil für das Messer-Attentat von Brokstedt lautet: 'lebenslänglich mit einer besonderen Schwere der Schuld'. Die Doku liefert eine genaue Rekonstruktion des Lebens des Täters, des behördlichen V...

Folge fataler Fehler im System #UHaft, mangelhafter Versorgung #psychischKranker mit #Diagnose & #Psychotherapie (vor allem auch bei #Geflüchtete |n):
1x #Amok
3 #Tote
3 #Schwerverletzte
ungezählte #Traumatisierte

Die #Messerattacke von #Brokstedt
www.ardmediathek.de/video/Y3JpZD...

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Lebenslange Haft wegen tödlicher Messerattacke im Zug bei Brokstedt | Bahnblogstelle Mit einem Küchenmesser ging er in einem Regionalzug in Schleswig-Holstein unvermittelt auf Fahrgäste los, zwei Menschen starben. Nun ist Ibrahim A. zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden.

Lebenslange Haft wegen tödlicher Messerattacke im Zug bei Brokstedt
#Haftstrafe #Messerattacke #Regionalzug #Brokstedt #Prozess #SchleswigHolstein #Landgericht #Itzehoe #Verurteilung
bahnblogstelle.com/216361/leben...

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Lebenslange Haft für tödliche Messerattacke in Zug Ibrahim A. ist wegen Mordes und versuchten Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden.

Lebenslange Haft für tödliche Messerattacke in Zug #Eilmeldung #Brokstedt #Urteil

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