"Die unabhängigen Gutachter kamen zu dem Schluss, dass zwar eine Haftung aus einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis in Betracht komme [...] Sie hätten aber gleichzeitig "auf das ganz erhebliche Prozessrisiko und die begründeten #Zweifel an der #Durchsetzbarkeit möglicher #Ansprüche" verwiesen."
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