§ 1 Die Verordnung über die staatliche Parkanlage Englischer Garten, Hofgarten und Finanzgarten in München vom 28. Mai 2018 (FMBI. S. 50), die zuletzt durch Verordnung vom 6. Mai 2024 (BayMBI. Nr. 216) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 2 Abs. 2 wird wie folgt geändert: a) Nr. 12 wird aufgehoben. b) Die Nrn. 13 bis 21 werden die Nrn. 12 bis 20. 2. In § 4 wird die Angabe „12 und 15 bis 21" durch die Angabe „11 und 14 bis 20" ersetzt. § 2 Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 9. Mai 2024 in Kraft. München, den 22. Januar 2026 Bayerische Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen Hermann Auer, Präsident
Amtlich
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