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Hashtag
#Filmens
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AG Frankenthal zur #Strafbarkeit des #Filmens von #Polizeieinsätzen (§ 201 I Nr. 1 StGB): "Nach dem Vorgenannten ist eine dienstliche Äußerung eines Polizeibeamten gegenüber einer Person (...) unter freiem Himmel regelmäßig keine 'nichtöffentliche' Äußerung." Az: 4b Gs 1760/20.

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