#Gesellschafter“ bei der #Grunderwerbsteuer:
Der #BFH beurteilt für Zwecke eines #Gesellschafterwechsels bereits einen Wechsel im Gesellschafterbestand beim Mutterunternehmen als einen grunderwerbsteuerpflichtigen Sachverhalt bei der grundbesitzhaltenden Tochtergesellschaft.
#steuern #teamhoeftmann
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