Die Aussage „Ich #will das #Zeug“ kann ein #Indiz für eine
#Kaufabsicht sein reicht aber - für sich genommen! - in
der #Regel nicht aus - um einen rechtlich bindenden
#Kaufvertrag zu begründen - #Entscheidend sind
immer der genaue #Kontext - Und die weiteren
#Absprachen der #Parteien #Spahn #Masken
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