Auge um Auge. Dieser im Allgemeinen missverstandene Bibelspruch wird immer wieder heiß diskutiert. So der Fall einer iranischen Frau, die sich zur persönlichen Vergeltung bereitmachte: Ein abgewiesener Verehrer hatte sie mit Säure geblendet und erheblich verletzt, ebenso ihr Gesicht entstellt. Das iranische Recht erlaubte ihr, ihrem Peiniger ebenfalls das Augenlicht zu nehmen, indem sie ihm Säure in die Augen träufelt. "Ich will nicht verzeihen", sagte die schwer entstellte und beeinträchtigte Frau. Die Rede ist nicht von "können", sondern von "wollen". Das ist etwas, das selten ausgesprochen wird, denn meist heißt es: "Ich kann dieser Person dies oder jenes nicht vergeben." Aber stimmt das wirklich? Im Falle der Iranerin wird es kaum jemanden geben, der – wenn er sich das Martyrium der Frau vor Augen hält – nicht wenigstens ansatzweise Verständnis für ihre Forderung hat. Das bedeutet nicht, dass er es auch gutheißen muss. Es erscheint kaum verständlich, dass man zum Beispiel einer Kleinigkeit wegen keine Verzeihung gewähren will. Eine Beleidigung, vor langer Zeit im Zorn ausgesprochen oder vielleicht ein noch nichtigerer Grund, können zu jahrelangen Feindschaften führen. "Das verzeih ich ihm/ihr niemals" – das sind harte Worte und oft auch Tatsache, denn lang gehegter Groll schwindet ja nicht. Er wird ja, wie im Wort auch tatsächlich ausgedrückt, "gehegt" – dies bedeutet ja gepflegt und genährt. Nun wird grundsätzlich und immer geraten, sich nicht selber zu schaden und endlich loszulassen, sprich: vom Groll abzulassen und endlich ad acta zu legen, was immer auch vorgefallen war.
Verzeihen und vergessen (Ratgeber)
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