Das gilt natürlich überhaupt nicht. #Abstand ist auf #SchweizerStrassen freiwillig. Die gerichtlichen Einschätzungen, dass #1m50 notwendig sind, gelten nur bei einer Verurteilung nach einem Unfall.
0
0
0
0
Das gilt natürlich überhaupt nicht. #Abstand ist auf #SchweizerStrassen freiwillig. Die gerichtlichen Einschätzungen, dass #1m50 notwendig sind, gelten nur bei einer Verurteilung nach einem Unfall.