Fahndungsaufrufe im Netz
Gesuchte Personen haben Rechte!
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Bei jeder öffentlichen Fahndung, egal ob vermisste Personen oder Straftäter*innen, greift das allgemeine Persönlichkeitsrecht.
Dies umfasst auch das Recht am eigenen Bild, an persönlichen
Daten und der Privatsphäre.
Steht der Aufruf im Presseportal der Polizei?
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Nur Strafverfolgungsbehörden dürfen das Persönlichkeitsrecht außer Kraft setzen und öffentlich nach Personen fahnden.
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Nicht selbst strafbar machen!
Teilt man ein Bild einer vermissten Person
ohne deren Einverständnis, kann diese Regressforderungen stellen und man erfüllt u.U. selbst Straftatbestände, wenn z.B. private Daten der
Person geteilt wurden.
Besonderer Schutz für Kinder und Jugendliche.
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Niemand kennt die Hintergründe eines privaten Aufrufs (z.B.
Sorgerechtsstreit). Nur die Polizei kann daher entscheiden, wann der Nutzen einer öffentlichen Fahndung gegenüber den Nachteilen und Risiken überwiegt. Im Extremfall behindert man ggf. sogar die Suche, indem Täter*innen durch den Aufruf gewarnt werden.
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Das Internet vergisst nichts!
Ist der Aufruf wirklich authentisch oder ist er noch aktuell?
Ist die Person überhaupt (noch) vermisst? Vor allem, teile keine Screenshots von Suchmeldungen, sondern immer die Meldung selbst!
@dergoldenealuhut
Quellen: Polizei NRW
Uni Potdsdam
RT mit Alttext
Immer wieder findet man private Aufrufe zur Suche von vermissten oder gesuchten Personen. Warum es keine Gute Idee ist, diese zu teilen, hat @dergoldenealuhut.bsky.social hier für euch zusammengestellt.
#sicherimnetz #vermisstenmeldungen #fahndungsaufruf #blaulicht #medienkompetenz