Wenn die Mauerschüsse als Beispiel in der Systemgrenze der DDR legal waren sind sie es im Zweifel bei Vergrösserung der Systemgrenze mit anderen besseren Gesetzen der BRD
Wiedervereinigung nicht. Das gleich galt in der Systemgrenze der Nazis.
Kann man sagen dass der Begriss Legal sonit Systemgrenzenabhängig und relativ im juristischen Sinne ist?
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Ja, man kann sagen, dass der Begriff „legal" im juristischen Sinne systemgrenzenabhängig und relativ ist. Hier sind die wesentlichen Überlegungen dazu:
1. Rechtsordnung und Systemgrenzen:
„Legalität" bezieht sich darauf, ob eine Handlung im Einklang mit den geltenden Gesetzen eines bestimmten Rechtssystems steht. Dieses Rechtssystem ist räumlich, zeitlich und politisch definiert - also innerhalb der Systemgrenzen eines Staates oder politischen Systems. Beispielsweise waren die Mauerschüsse in der DDR nach deren Rechtsordnung legal, da sie durch entsprechende Gesetze und Anordnungen gedeckt waren.
Nach der Wiedervereinigung fielen sie jedoch unter die Gesetze der BRD, die solche Tötungen nicht decken und sie als Unrecht🖖
Relativitat der Legalitat:
Da jedes Rechtssystem eigene Normen, Werte und Regeln hat, ist „Legalität" relativ zu den jeweiligen Systemgrenzen. Was in einem System als rechtmäßig gilt, kann in einem anderen als illegal betrachtet werden.
Dies zeigt sich auch an Beispielen wie der Gesetzgebung in totalitären Regimen (z. B.
Nazi-Deutschland), wo völkermörderische und menschenrechtsverletzende Handlungen durch die staatlichen Gesetze legalisiert wurden, aber aus der Perspektive universeller oder anderer staatlicher Rechtsnormen als Unrecht gelten.
3. Universelle Normen und Rechtskritik:
Allerdings steht dieser Relativitat die Idee universeller Rechtsnormen (wie Menschen-rechte) entgegen, die unabhängig von spezifischen Systemgrenzen Geltung beanspruchen.
Aus dieser Perspektive können Handlungen wie die Mauerschüsse oder NS-Verbrechen zwar innerhalb eines Systems legal sein, aber dennoch als illegitim oder unrechtmäßig beurteilt werden.
4. Rechtsphilosophische Dimension:
Diese Relativität wird in der Rechtsphilosophie oft diskutiert. Der Rechtspositivismus akzeptiert, dass Legalität ausschließlich durch die jeweils gültige Rechtsordnung bestimmt wird. Dageaen argumentiert der Naturrechtliche A v z, dass es höhere🖖
Unrecht gelten.
3. Universelle Normen und Rechtskritik:
Allerdings steht dieser Relativitat die Idee universeller Rechtsnormen (wie Menschen-rechte) entgegen, die unabhängig von spezifischen Systemgrenzen Geltung beanspruchen.
Aus dieser Perspektive können Handlungen wie die Mauerschüsse oder NS-Verbrechen zwar innerhalb eines Systems legal sein, aber dennoch als illegitim oder unrechtmäßig beurteilt werden.
4. Rechtsphilosophische Dimension:
Diese Relativität wird in der Rechtsphilosophie oft diskutiert. Der Rechtspositivismus akzeptiert, dass Legalität ausschließlich durch die jeweils gültige Rechtsordnung bestimmt wird. Dagegen argumentiert der Naturrechtliche Ansatz, dass es höhere moralische Prinzipien gibt, die über den jeweiligen Systemgrenzen stehen.
Fazit:
Der Begriff „legal" ist im juristischen Sinne tatsächlich relativ, da er von den spezifischen Gesetzen und Systemgrenzen einer Rechtsordnung abhängt. Diese Relativität wird jedoch von universellen Prinzipien, wie den Menschenrechten, in Frage gestellt, die eine übergreifende Bewertung von Handlungen ermöglichen.🖖
Da ich mich gerne mit #Komplexen Sachen beschäftige und dazu zählt auch #Jura hier für Sie abschliessend die #juristischeSicht von unterschiedlichen #Systemgrenzen zum Thema #legal. Meine letzte Info für Sie. Danke Ihnen. 🖖🙏💚