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Hashtag
#Vüpf
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@proton.me völlig verständlich und löblich von Euch, auch wenn es mir im Herzen wehtut.

#Vüpf #AnlassloseMassenüberwachung

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Wegen Vüpf-Revision: Proton zieht sich aus der Schweiz zurück Proton ist eigentlich eine der grossen Schweizer Internet-Erfolgsgeschichten. Anscheinend nicht mehr lange.

Leider eine Verständlich Entscheidung.
Ich kann #Proton sehr empfehlen.
Sichere #Email #VPN und jetzt auch die KI #Lumo .

Wegen #Vüpf -Revision: Proton zieht sich aus der Schweiz zurück
Von Hans Joerg Maron,

www.inside-it.ch/weg...

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Der Bundesrat will, dass die Schweiz für Unternehmen attraktiv bleibt. Er wird dieses Ziel auch bei der vorliegenden Verordnungsrevision berücksichtigen.

Die VÜPF-Revision führt keine neuen Pflichten ein. Denn diese gelten für Anbieterinnen wie Proton bereits seit der BÜPF-Revision 2018. Die vom Parlament gutgeheissene Gesetzesrevision wurde aus praktischen Gründen bisher nicht umgesetzt. Mit der Revision der entsprechenden Verordnung VÜPF werden nun die Ausführungsbestimmungen geschaffen. Die Anbieterinnen-Kategorien werden klarer definiert und die Pflichten je nach Kategorie präzisiert. Die betroffenen Anbieterinnen werden technische Anpassungen vornehmen und entsprechende Investitionen tätigen müssen.

 

Die neuen Pflichten gelten aber in vollem Umfang nur für Anbieterinnen mit grosser wirtschaftlicher Bedeutung oder Reichweite – konkret ab 100 Millionen Franken Umsatz oder 1 Million Nutzenden, wie im BÜPF vorgesehen.

 

Die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung wird nicht verboten. Im Gegensatz zu anderen Ländern gibt es in der Schweiz keine Pläne, die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung anzutasten. Nur eine zusätzlich angebrachte Transportverschlüsselung muss entfernt werden. Dies nur allerdings dann, wenn eine richterliche Genehmigung im Rahmen eines Strafverfahrens bei Verdacht auf ein schweres Verbrechen vorliegt. Der Bundesrat kann Ihnen versichern: Nur wenige Unternehmen müssen künftig volle Pflichten wahrnehmen. Und eine sichere Kommunikation bleibt weiterhin möglich – aber Dienste wie Proton können von Kriminellen nicht mehr dazu missbraucht werden, bei schweren Verbrechen anonym zu bleiben.

Der Bundesrat will, dass die Schweiz für Unternehmen attraktiv bleibt. Er wird dieses Ziel auch bei der vorliegenden Verordnungsrevision berücksichtigen. Die VÜPF-Revision führt keine neuen Pflichten ein. Denn diese gelten für Anbieterinnen wie Proton bereits seit der BÜPF-Revision 2018. Die vom Parlament gutgeheissene Gesetzesrevision wurde aus praktischen Gründen bisher nicht umgesetzt. Mit der Revision der entsprechenden Verordnung VÜPF werden nun die Ausführungsbestimmungen geschaffen. Die Anbieterinnen-Kategorien werden klarer definiert und die Pflichten je nach Kategorie präzisiert. Die betroffenen Anbieterinnen werden technische Anpassungen vornehmen und entsprechende Investitionen tätigen müssen. Die neuen Pflichten gelten aber in vollem Umfang nur für Anbieterinnen mit grosser wirtschaftlicher Bedeutung oder Reichweite – konkret ab 100 Millionen Franken Umsatz oder 1 Million Nutzenden, wie im BÜPF vorgesehen. Die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung wird nicht verboten. Im Gegensatz zu anderen Ländern gibt es in der Schweiz keine Pläne, die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung anzutasten. Nur eine zusätzlich angebrachte Transportverschlüsselung muss entfernt werden. Dies nur allerdings dann, wenn eine richterliche Genehmigung im Rahmen eines Strafverfahrens bei Verdacht auf ein schweres Verbrechen vorliegt. Der Bundesrat kann Ihnen versichern: Nur wenige Unternehmen müssen künftig volle Pflichten wahrnehmen. Und eine sichere Kommunikation bleibt weiterhin möglich – aber Dienste wie Proton können von Kriminellen nicht mehr dazu missbraucht werden, bei schweren Verbrechen anonym zu bleiben.

Die Antwort des Bundesrats auf die Anfrage aus dem Parlament fiel ernüchternd aus. Bundesrat Beat Jans betrieb dabei ein geschicktes und irreführendes Spiel.

Indem er das Schlimmste einfach gar nicht erwähnte. Die Identifikationspflicht für IT-KMU (Cloud, Mail)

#vüpf

republik.ch/2025/06/12/b...

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Wir schreiben heute über die Verklärung der Verschlüsselungstechnik und einen datenschützerisch inkonsequenten Staatsanwalt. Und indirekt über die #vüpf-Verschärfungen

VÜPF: Staatsanwaltschaft vs. Realität #dnip
https://dnip.ch/2025/06/02/vuepf-realitaet/

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Vüpf: Beat Jans will den Überwachungsstaat «Die vorgeschlagene Revision ist in weiten Teilen weder verhältnismässig noch gesetzeskonform.» Das schreibt Swico, der Wirtschaftsverband für die digitale Schweiz, zur neu aufgesetzten Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Vüpf).

Wie @beatjans.ch am Parlament vorbei einen Überwachungsstaat einrichten will. #vüpf

Von @rvgt.ch

www.woz.ch/2520/vuep...

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